Beschreibung der Leistung
Wenn Sie das für Sie zuständige Insolvenzgericht benötigen, geben Sie bitte den Namen der Firma oder der Unternehmerin bzw. des Unternehmers in den Suchschlitz ein.
Wenn Sie das für Sie zuständige Insolvenzgericht benötigen, geben Sie bitte den Namen der Firma oder der Unternehmerin bzw. des Unternehmers in den Suchschlitz ein.
Vor Antragstellung der Verbraucherinsolvenz muss ein Schuldner zuerst eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.
Keine
Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder Fax zu stellen. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.
Das Konkursgericht ist zuständig für Verfahren bis zum Jahr 1998. Für Verfahren ab 1999 ist nur das Insolvenzgericht zuständig.
Über das Internetportal 'Insolvenzbekanntmachungen' kann man prüfen, ob ein Verfahren (deutschlandweite Privat- und Firmeninsolvenz) (läuft (siehe Link).
Fragen, ob Insolvenzanträge gestellt wurden, können nur schriftlich an das Insolvenzgericht erfolgen.
Keine
Suchwörter: Insolvenzverfahren (Regelinsolvenzen), Verfahren ab 1999, Amtsgericht Insolvenzverfahren (Firmeninsolvenzen), Verfahren ab 1999, Amtsgericht Insolvenzgericht (Regelinsolvenz = Firmen), Verfahren ab 1999, Amtsgericht Regelinsolvenzen, Verfahren ab 1999, Amtsgericht Firmeninsolvenzen, Verfahren ab 1999, Amtsgericht Abt 67 IN, Amtsgericht Regelinsolvenzverfahren ab 1999, Rechtshilfe, Amtsgericht Nachlassinsolvenz, Amtsgericht Restschuldbefreiung Restrukturierungsverfahren, Amtsgericht Sanierungsverfahren, Amtsgericht
Letzte Aktualisierung: 13.02.2025