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Insolvenzgericht Informationen für Firmen

Sie erhalten hier Informationen zur Zuständigkeit der Insolvenzgerichte

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie das für Sie zuständige Insolvenzgericht benötigen, geben Sie bitte den Namen der Firma oder der Unternehmerin bzw. des Unternehmers in den Suchschlitz ein. 
 

 

 

Informationen

Voraussetzungen

Vor Antragstellung der Verbraucherinsolvenz muss ein Schuldner zuerst eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.

Benötigte Unterlagen

Keine










 

Zu Beachten

Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder Fax zu stellen. Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

Das Konkursgericht ist zuständig für Verfahren bis zum Jahr 1998. Für Verfahren ab 1999 ist nur das Insolvenzgericht zuständig.

Über das Internetportal 'Insolvenzbekanntmachungen' kann man prüfen, ob ein Verfahren (deutschlandweite Privat- und Firmeninsolvenz) (läuft (siehe Link).

Fragen, ob Insolvenzanträge gestellt wurden, können nur schriftlich an das Insolvenzgericht erfolgen.

Gebühren

Keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 13.02.2025