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Insolvenzgericht Informationen Privatpersonen

Sie erhalten hier Informationen zur Zuständigkeit der Insolvenzgerichte.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie das für Sie zuständige Insolvenzgericht benötigen, geben Sie bitte den Namen des Schuldners in den Suchschlitz ein. 
 

 

Informationen

Voraussetzungen

Vor Antragstellung der Verbraucherinsolvenz muss ein Schuldner zuerst eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen.

 

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Fragen, ob Insolvenzanträge gestellt wurden, können nur schriftlich an das Insolvenzgericht erfolgen. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen.  Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

Über das Internetportal 'Insolvenzbekanntmachungen' kann man prüfen, ob ein Verfahren läuft (siehe Link).

Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

Das Insolvenzgericht ist nur für Verfahren ab 1999 zuständig. Für Verfahren bis zum Jahr 1998 ist das Konkursgericht zuständig.

Gebühren

Keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2025