Benötigte Unterlagen
Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides für das maschinelle Mahnverfahren. Antragsformulare für das maschinelle Mahnverfahren sind z.B. auch in Schreibwarengeschäften erhältlich. Empfohlen wird jedoch der Onlinemahnantrag: www.online-mahnantrag.de.
Hier besteht die Möglichkeit, die Daten des Mahnantrags direkt am PC zu erfassen. Gleichzeitig findet dort bereits eine Vorprüfung statt. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, entweder den Antrag auf Papier auszudrucken und an das Gericht zu senden (Barcode-Antrag), oder je nach technischer Ausstattung diese auch direkt über das Internet an das Gericht weiterzuleiten. Für die Nutzung und Unterstützung wird auf die angegebenen Servicenummern auf den jeweiligen Internetseiten hingewiesen:
https://justiz.hamburg.de/gerichte/amtsgericht-hamburg/gerichte-und-segmente/mahngericht/antrag-636876
Zu Beachten
Unter der ang.Tel.-Nr. ist das Info-Center erreichbar, das allgemeine Auskünfte erteilen kann. Bei Nachfragen zu laufenden Verfahren sind ausschließlich die Abt TEAM A - TEAM B (vorher EDV01 - EDV04) zuständig.
Anfragen zu EDA-Nummern: 42811-1580. Erläuterung: Antragsteller, Rechtsanwälte, Inkassobüros, haben die Möglichkeit, ihre Anträge elektronisch zu stellen, die Anträge werden in elektronische Datensätze (EDA) umgewandelt und dem Mahngericht übermittelt. Die EDA-Nummer bezeichnet den Datensatz.
Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
Die örtliche Zuständigkeit liegt beim zentralen Mahngericht (Gemeinsames Mahngericht Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern) des Bundeslandes, in dem der Antragsteller/Gläubiger seinen Wohnort hat.
Bei Fragen zur Forderung ist der Antragsteller der Ansprechpartner.
Fristen
Die Prüfung wegen Fristverlängerung ist schriftlich einzureichen. Zahlungsfrist Antragsteller: Der Antragsgegner wendet sich direkt an den Antragsteller. Stellungnahme (Frist des Gerichts): Bitte an das Gericht wenden. Rechtsmittelfristen (Widersprüche und Einsprüche) sind nicht verlängerbar.