Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Das Gemeinsame Mahngericht Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ist für den Erlass von Mahn- + Vollstreckungsbescheiden + die Bearbeitung von Widersprüchen zuständig. Ratenzahlung kann nur durch den Antragsteller (Gläubiger) bewilligt werden. Ein Widerspruch kann auch per Fax erfolgen. Ein Einspruch wird grundsätzlich formlos eingelegt und kann auch per Fax erfolgen.
Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.
Die Prüfung wegen Fristverlängerung ist schriftlich einzureichen.
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Letzte Aktualisierung: 08.10.2024