Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Keine Freiheitsentziehungsverfahren nach dem Ausländerrecht. Schriftliche Anfragen sind nur per Briefpost zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich. Unter der angegebenen Telefonnummer ist lediglich die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg zu erreichen. Möglicherweise ist tatsächlich ein anderes Amtsgericht zuständig (abhängig von der Klinik, in der der Betroffene untergebracht ist), Diese Geschäftsstelle kann dann Auskunft über die korrekte Zuständigkeit geben.
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Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Freiheitsentziehungen (Vormundschaftsger), Amtsgerichte Unterbringungssachen n Hmb. PsychKG, Amtsgerichte Unterbringungsverfahren n Hmb. PsychKG, Amtsgerichte Abt 63 XIV, Amtsgerichte Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen, Amtsgerichte
Letzte Aktualisierung: 15.10.2024