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Amtsgericht Hamburg

Amtsgericht, Unterbringungsverfahren nach Hmb. PsychKG

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Informationen

Zu Beachten

Keine Freiheitsentziehungsverfahren nach dem Ausländerrecht. Schriftliche Anfragen sind nur per Briefpost zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich. Unter der angegebenen Telefonnummer ist lediglich die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg zu erreichen. Möglicherweise ist tatsächlich ein anderes Amtsgericht zuständig (abhängig von der Klinik, in der der Betroffene untergebracht ist), Diese Geschäftsstelle kann dann Auskunft über die korrekte Zuständigkeit geben.

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg

Mo-Fr 9-12 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein anderes als das hier ausgespielte Gericht für Ihren Fall zuständig sein kann.

Außerhalb der Dienstzeiten der Gemeinsamen Annahmestelle (Mo-Fr 6.15 bis 13.00 Uhr) steht ein Briefkasten zur Verfügung. Dieser befindet sich an einer der Türen am Haupteingang zum Ziviljustizgebäude und ist nur für Post an das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg vorgesehen. Zum Dienstschluss der Annahmestelle um 13 Uhr wird der Briefkasten geöffnet. Durch eine Zeitschaltuhr im Briefkasten fällt um 0.00 Uhr automatisch eine Trennklappe. Am nächsten Arbeitstag wird der Briefkasten geleert und der Inhalt mit entsprechenden Eingangsstempeln versehen.

Bei volljährigen Betroffenen ist das Amtsgericht Hamburg nach Hmb. PsychKG zuständig, bei minderjährigen Betroffenen ist das Familiengericht Hamburg zuständig (hier bitte irgendeine Rufnummer anwählen, es sind alle Geschäftsstellen zuständig).

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Letzte Aktualisierung: 15.10.2024