Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Maßgeblich ist die Meldeadresse des Adoptierenden. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax (sofern eine Fax-Nr. angegeben ist) zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.
Adoptionsanträge müssen immer notariell beurkundet werden (Ausnahme: Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Adoption).
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Letzte Aktualisierung: 24.03.2025