Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.
Ein Scheidungsantrag ist immer von einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Familienrecht beim zuständigen Familiengericht zu stellen.
Alle Entscheidungen aus dem Familiengericht (z. B. Beschlüsse, Urteile) sind ausschließlich schriftlich anzufordern (Brief, Fax).
Hinweis zur fachlichen Zuständigkeit:
- Sollte bei einer Erbausschlagung(wofür das Nachlassgericht grundsätzlich zuständig ist) für Minderjährige durch ihre gesetzlichen Vertreter eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich sein, ist (nur) für diese Genehmigung das Familiengericht zuständig.
- Scheidungsurteile bis zum 30.06.1977 liegen beim Landgericht und ab dem 01.07.1977 bei den Amtsgerichten.
Hinweise zur örtlichen Zuständigkeit:
- Scheidungsverfahren und Folgesachen: Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit einer Ehescheidung ist der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Leben keine minderjährigen Kinder bei einem Ehegatten, ist das Gericht zuständig, in dem beide Ehegatten zuletzt gewohnt haben, wenn in diesem Bezirk weiterhin wenigstens ein Ehegatte lebt. Fehlt es auch an dieser Voraussetzung, ist der Ort des Antragsgegners maßgeblich.
- In separaten Sachen über die elterliche Verantwortung entscheidet der Aufenthaltsort des Kindes.
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Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Familiensachen, AG Amtsgerichte, Familiengericht Scheidungssachen, AG Ehescheidungen, AG Ehegattenunterhalt, AG Kindesunterhalt, AG Sorgerecht, AG Umgangsrecht, AG elterliche Sorge, AG Unterhaltssachen, AG Besuchsrecht (Familiensachen), AG Gewaltschutzsachen, AG Einstweilige Anordnungen (Familiensachen), AG Abt 350,351,352,353,354,355a,355b,355c,356 F und FH, AG Abt 265,266,267,268,269 F und FH, AG Vaterschaftsklagen, AG Abt. 512, 513, 514 F und FH,551, 552, 553, 554, AG Abt 884 885 886 887 888 889 890 891 892 893 894 895 896 897 898 899 F und FH, AG Abt 414 F und FH, AG Abt 630,631,632,633,634,635,636,637,638,639 F und FH, AG Abt 730,731,732,733,734,735,736, 737,738 F und FH, AG Abt 981,982,983,984,985,985a,986,987,987a,988,989 F und FH, AG Abt 270,271,272,273,274 F und FH, AG Abt 275,276,277,278,279,280 F und FH, AG Abt 281,282,283,284,285,286,287 F und FH, AG Abt 288,289,290,291,292,295 F und FH, AG Abt 890,891,892,893,894,895,896,89,898,899 F und FH, AG Unterlassungsverfügung, AG Abt 415a, 415b, 415c, 415d, 415e, 415f F und FH, AG Abt 60,62,250,251,252,253,254 F und FH, AG Abt 250,251,252,253,254,255,256,257,258,259 F und FH, AG Abt 260,261,262,263, F und FH, AG Einstweilige Verfügung i.R.d.Gewaltschutzgesetzes, AG Erbausschlagung von Minderjährigen, AG Betreuungssachen (Vormundsch.) v. Minderjährigen, AG Abteilung 551,552,553,554 Familiensachen Sorgerechtserklärung, AG Ergänzungspfleger, AG Feststellung der Nichtehelichkeit Scheidungsurteil, Amtsgerichte Aufhebung Lebenspartnerschaften, Amtsgerichte Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht, Amtsgerichte Adoptionssachen, AG Namensbestimmungsrecht Kind, Amtsgerichte Zustimmungserklärung bei Heirat Minderjähriger, Amtsgerichte Bescheinigung gemäß Artikel 39 (Brüssel-IIa-VO) über Entscheidungen in Ehesachen, Amtsgerichte Vormundschaft, Amtsgerichte Umgangspfleger, AG Vaterschaftsanerkennungen, AG Gewerbeanmeldung für Minderjährige, Amtsgerichte
Letzte Aktualisierung: 04.10.2024