Zwangsvollstreckung beantragen

Sie haben einen vollstreckbaren Schuldtitel? Welche Möglichkeiten Sie im Rahmen der Zwangsvollstreckung haben, erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Es gibt verschiedene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, die je nach Situation sinnvoll oder notwendig sein können. Welche Maßnahme für Sie in Betracht kommt, hängt davon ab, was Ihnen geschuldet wird (Geld, Sachen, Grundstücke, Einkommen, Handlung oder Unterlassung einer Handlung) und welches Ziel Sie verfolgen.



Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • Pfändung beweglicher Sachen, wie Bargeld, Schmuck, wertvolle Haushaltsgegenstände oder Fahrzeuge
  • Lohn- und Gehaltspfändung
  • Kontopfändung
  • Zwangssicherungshypothek
  • Zwangsversteigerung
  • Zwangsverwaltung
  • Abnahme der Vermögensauskunft
  • Herausgabe oder Ersatzbeschaffung einer Sache
  • Vornahme, Unterlassung oder Duldung einer bestimmten Handlung
  • Räumung oder Herausgabe von Wohn- und Geschäftsräumen
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über einen vollstreckbaren Titel (zum Beispiel Urteil, Vollstreckungsbescheid, gerichtlicher Vergleich, notarielle Urkunde).
  • Der vollstreckbare Titel ist mit einer Vollstreckungsklausel versehen, die die Zwangsvollstreckung erlaubt.
  • Der vollstreckbare Titel wurde ordnungsgemäß an den Schuldner oder die Schuldnerin zugestellt.
  • Die Forderung oder Verpflichtung ist fällig.
  • Die Forderung besteht noch und ist nicht erfüllt.
    • Die beantragte Maßnahme passt zur Art der Verpflichtung:
    • Geldforderung
    • Herausgabe einer Sache
    • Handlung, Unterlassung oder Duldung
    • Räumung oder Herausgabe von Räumen
  • Bei bestimmten Maßnahmen zusätzliche Voraussetzungen:
    • Kenntnis eines Drittschuldners bei Pfändungen
    • erfolgloser Vollstreckungsversuch oder Aussichtslosigkeit bei Vermögensauskunft
    • Eigentum des Schuldners oder der Schuldnerin bei Maßnahmen gegen Grundstücke

Benötigte Unterlagen

  • Vollstreckungstitel in vollstreckbarer Ausfertigung (mit Vollstreckungsklausel und Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung)
  • Aufstellung über die aktuelle Forderung mit Auflistung insbesondere möglicherweise bereits geleisteter Teilbeträge oder bei früheren Zwangsvollstreckungen angefallener Kosten
  • sofern früher bereits Vollstreckungsversuche stattgefunden haben: Belege über hierbei entstandene Kosten

Zu Beachten

Bereiten Sie die Zwangsvollstreckung sorgfältig vor. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben im Antrag führen häufig zu Verzögerungen oder zur Ablehnung. Prüfen Sie Titel, Zustellung und Forderungshöhe genau.



Beim Amtsgericht finde keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an befugte Rechtsanwaltskanzleien oder Notariate.


Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie entscheiden, welche Maßnahme der Zwangsvollstreckung Sie gegen den Schuldner oder die Schuldnerin betreiben möchten.
  • Sie beantragen die Zwangsvollstreckung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen, insbesondere ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Der Schuldner oder die Schuldnerin wird über die Maßnahme informiert und hat je nach Fall die Möglichkeit, Rechtsmittel oder Schutzanträge zu stellen, etwa Erinnerung, Vollstreckungsschutz oder Pfändungsschutz.
  • Die zuständige Stelle ordnet die Zwangsvollstreckung an oder führt diese durch.
    • Das kann zum Beispiel die Pfändung von Geld oder Sachen, die Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an einen Drittschuldner, die Räumung von Räumen oder die Erzwingung einer Handlung sein.
  • Die Forderung ist ganz oder teilweise erfüllt oder die geschuldete Handlung, Unterlassung oder Herausgabe durchgesetzt.
  • Reicht eine Maßnahme nicht aus, können Sie weitere oder andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragen.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer eines Antrags auf Zwangsvollstreckung hängt stark von der Art der Maßnahme und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.

Gebühren

Für Sie als Gläubiger oder Gläubigerin fallen bei der Zwangsvollstreckung grundsätzlich Kosten an. Welche und wie hoch sie sind, hängt von der gewählten Maßnahme ab.

Rechtsbehelf

Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 802a Zivilprozessordnung (ZPO)

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802a.html



Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)

http://www.gesetze-im-internet.de/zvg/



Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherkostengesetz – GvKostG)

https://www.gesetze-im-internet.de/gvkostg/BJNR062310001.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Wohnsitz des Schuldners mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 11.06.2026