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Amtsgerichte, Jugendgericht

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Informationen

Zu Beachten

Das Jugendgericht ist zuständig für Personen, die zur Tatzeit maximal 20 Jahre alt sind. Ab einem Alter von 21 Jahren ist das Erwachsenengericht zuständig. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

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Letzte Aktualisierung: 22.03.2025