Hamburg.deHamburg ServiceAmtsgerichte, JugendgerichtAmtsgericht Hamburg-St. Georg

Amtsgericht Hamburg-St. Georg

Amtsgerichte, Jugendgericht

  •  

Informationen

Zu Beachten

Das Jugendgericht ist zuständig für Personen, die zur Tatzeit maximal 20 Jahre alt sind. Ab einem Alter von 21 Jahren ist das Erwachsenengericht zuständig. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg-St. Georg

Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do u Fr 9-12 Uhr, mittwochs keine Sprechzeit

Parkplätze für Schwerbehinderte sind nur auf dem öffentlichen Parkstreifen vor dem Gerichtsgebäude und vor der Einfahrt zur Tiefgarage des Parkhauses vorhanden und eventuell gebührenpflichtig. Eigene Besucher- oder Schwerbehindertenparkplätze sind nicht vorhanden.

Die angegebene Fax-Nr. ist fristwahrend.

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Jugendstrafsachen, Amtsgerichte Jugendstrafverfahren, Amtsgerichte Strafverfahren, Jugendstrafverfahren, Amtsgerichte Jugendgericht, Amtsgerichte Abt 116,119,121,122,123a,123b,126,127,128,129, 130, Amtsgerichte Registerzeichen DS, LS, OWI, Amtsgerichte Abt 333,334,335, Amtsgerichte Abt 831,832,833,834, Amtsgerichte Abt 520, 521, Amtsgerichte Abt 418,419,419a Amtsgerichte Abt 659,660,662,664, Amtsgerichte Abt 930,931,932,933,934, Amtsgerichte Abt 721,722,723,724, Amtsgerichte

Letzte Aktualisierung: 25.04.2025