Nachlassgericht Allgemeine Informationen

Wenn Sie zum Beispiel einen Erbschein beantragen oder ein Testament abgeben möchten, wenden Sie sich an das Nachlassgericht beim zuständigen Amtsgericht.

Beschreibung der Leistung

In Angelegenheiten zum Thema „Erbe“ ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht die zuständige Stelle.


Wenn Sie etwas im Zusammenhang mit einem Nachlass regeln möchten, müssen Sie sich an das Nachlassgericht wenden. Das Nachlassgericht ist die richtige Anlaufstelle für Sie, wenn Sie zum Beispiel

  • Einen Erbschein benötigen, um Ihre Erbberechtigung nachzuweisen.
  • Ein Testament hinterlegen oder eröffnen lassen möchten. Testamente können jederzeit vor Ort abgegeben werden oder aber auch per Post an das Nachlassgericht geschickt werden. Hier ist kein Termin erforderlich.
  • Ein Erbe nicht annehmen (ausschlagen) möchten oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis benötigen. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
 

Informationen

Voraussetzungen

Es liegt ein Erbfall vor.

Benötigte Unterlagen

Allgemeine Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde der verstorbenen Person
  • Nachweis, dass Sie Erbe beziehungsweise Erbin sind (zum Beispiel durch Personenstandsurkunden, Erbvertrag oder Testament)

Je nach Art Ihres Anliegens kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

Zu Beachten

Zuständig für Nachlasssachen ist das Amtsgericht an dem Ort, wo die verstorbene Person seinen oder ihren letzten dauerhaften Lebensmittelpunkt begründet hat. Der Antrag kann aber auch beim Amtsgericht am Wohnort der Erbin oder des Erben gestellt werden.

Außerdem kann ein Notar den Antrag entgegennehmen und weiterleiten.

Vom Nachlassgericht können Sie keine Rechtsberatung erhalten. Wenden Sie sich hierzu an eine Anwaltskanzlei oder ein Notariat. Wenn Sie ein niedriges Einkommen haben, bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) Ihnen eine kostengünstige Beratung an.

Fristen

Je nach Art Ihres Anliegens können unterschiedliche Fristen gelten.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Stelle. Hierfür können Sie die Onlinedienste nutzen.
  • In dem Termin tragen Sie Ihr Anliegen vor und stellen gegebenenfalls einen Antrag wegen einer Erbsache.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Gebühren

Die Kosten sind vom Einzelfall abhängig.

Rechtsbehelf

Je nach Art Ihres Anliegens können unterschiedliche Rechtsbehelfe gelten.

Rechtsgrundlage

§§ 343 ff. Familienverfahrensgesetz (FamVG)

https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__343.html

§§ 1942 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1942.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Wohnsitz des Erblassers mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Erbscheine, Amtsgerichte Testamente, Amtsgerichte Erbschaften, Amtsgerichte Testamentsvollstreckerzeugnis, Amtsgerichte Erbausschlagungen, Amtsgerichte Nachlasspflegschaften, Amtsgerichte Todesfall, Erbscheine, Amtsgerichte Sterbefall, Erbscheine, Amtsgerichte Nachlasssachen, Amtsgerichte Nachlassgerichte, Amtsgerichte Nachlasssicherungen (DOL), Amtsgerichte Erbschaftsangelegenheiten (DOL), Amtsgerichte Abt 72,73,74,75,76, Amtsgerichte Abt 309,310,311,312, Amtsgerichte Abt 870, 871, 872, Amtsgerichte Abt 407, Amtsgerichte Abt 609, Amtsgerichte Abt 970, Amtsgerichte Abt 707II,709,710, Amtsgerichte Abt 507 IV, V, VI, 571, Amtsgerichte Registerzeichen I, II, IV, V, VI, Amtsgerichte Ausschlagung der Erbschaft, Amtsgerichte Erteilung Erbschein, Amtsgerichte Verwahrung v. Testamenten + Erbverträgen, Amtsgerichte Verwahrung Testament, Amtsgerichte Verwahrung Erbvertrag, Amtsgerichte Erbausschlagung v. Minderjährigen über Familiengericht, Amtsgerichte Hinterlegung von Testamenten, Amtsgerichte Praktikum für Jurastudenten, Amtsgerichte Europäisches Nachlass-Zeugnis, Amtsgerichte

Letzte Aktualisierung: 17.02.2026