Beschreibung der Leistung
In Angelegenheiten zum Thema „Erbe“ ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht die zuständige Stelle.
Wenn Sie etwas im Zusammenhang mit einem Nachlass regeln möchten, müssen Sie sich an das Nachlassgericht wenden. Das Nachlassgericht ist die richtige Anlaufstelle für Sie, wenn Sie zum Beispiel
- Einen Erbschein benötigen, um Ihre Erbberechtigung nachzuweisen.
- Ein Testament hinterlegen oder eröffnen lassen möchten. Testamente können jederzeit vor Ort abgegeben werden oder aber auch per Post an das Nachlassgericht geschickt werden. Hier ist kein Termin erforderlich.
- Ein Erbe nicht annehmen (ausschlagen) möchten oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis benötigen. Hierzu vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.