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Amtsgerichte, Zeugenentschädigung Straf

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Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich. Im Falle einer Nachfrage wählen Sie bitte 42828-0 und geben das Ihnen vorliegende Aktenzeichen an. Sie werden dann mit der entsprechenden Abteilung verbunden.

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Suchwörter: Zeugenentschädigung Straf, Amtsgerichte Zeugengeld Straf, Amtsgerichte

Letzte Aktualisierung: 11.03.2025