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Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Einzig Hochschulgrade, die von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) vor der Aus- oder Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland erworben wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen in einen deutschen Grad umgewandelt werden. Die Entscheidung hierüber wird in einem antragsgebundenen Einzelfallverfahren durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung getroffen. Antragsformular sowie Information über die erforderlichen Unterlagen bitte telefonisch oder per E-Mail anfordern.
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Letzte Aktualisierung: 11.09.2024