Voraussetzungen
- Ihr Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.
- Die Satzung des Vereins entspricht den gesetzlichen Anforderungen zur Gemeinnützigkeit.
- Die tatsächliche Geschäftsführung handelt nachweislich nur im Sinne des gemeinnützigen Zwecks handeln.
- Der Verein erfüllt mit seiner Satzung und mit der tatsächlichen Geschäftsführung die Vorgaben der steuerlichen Gemeinnützigkeit.
Benötigte Unterlagen
- Satzung (Die gültige, gesetzlich vorgeschriebene Mustersatzung finden Sie bei den Links.)
- Protokoll der Gründungsversammlung
- Einnahmeüberschussrechnungen
- Kassen- und Tätigkeitsberichte
- Protokolle der Mitgliederversammlungen
Zu Beachten
Verwenden Sie die Mittel des Vereins ausschließlich für gemeinnützige Zwecke. Dies wird regelmäßig geprüft. Bei Verstößen gegen die Vorgaben der Gemeinnützigkeit kann der Status aberkannt werden. Das kann steuerliche Nachteile zur Folge haben.
Änderungen in der Satzung oder Geschäftsführung müssen Sie der zuständigen Stelle umgehend mitteilen.
Vereine können auch dann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie nicht im Vereinsregister eingetragen sind.
Der Bescheid über die Gemeinnützigkeit bestätigt Ihrem Verein auch die Berechtigung, steuerbegünstigte Spenden zu empfangen und Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Fristen
Sie werden in der Regel alle drei Jahre aufgefordert, nachzuweisen, dass Ihr Verein die satzungsmäßigen Ziele verfolgt hat.