Leinenpflicht für Hunde Allgemeine Information

Möchten Sie mehr über die Leinenpflicht für Hunde in Hamburg erfahren? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Beschreibung der Leistung

In Hamburg gilt eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde. Das bedeutet, dass Sie Ihren Hund außerhalb Ihres eingezäunten Grundstücks immer an der Leine führen müssen.



Nur in ausgewiesenen Hundeauslaufzonen dürfen Hunde ohne Leine laufen. Beachten Sie aber, dass Ihr Hund auch in einer Hundeauslaufzone jederzeit unter Kontrolle bleiben muss. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihren Hund im Alltag gut unter Kontrolle haben, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Befreiung von der Leinenpflicht beantragen.



Für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, gelten besondere Vorschriften.



Weitere Informationen zur Leinenpflicht und zu den Hundeauslaufzonen finden Sie über die Rubrik "Links".

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Keine

Dauer

Keine

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 8 Hundegesetz (HundeG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV6P8

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Leinenzwang für Hunde Leinenpflicht für Hunde Hunde, Anleinpflicht

Letzte Aktualisierung: 08.08.2026