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Hundehaltung, Anleinpflicht für Hunde

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Beschreibung der Leistung

Ab 26.01.2006 gilt: Außerhalb des eigenen, eingezäunten Grundstücks müssen alle Hunde angeleint sein, außer in den gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht möglich (s. Link). Weiterhin gilt: Hunde müssen angeleint werden z.B. in Grünanlagen, in Einkaufszentren u. Fußgängerzonen. An bestimmte Orte (z.B. Spielplätze) dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. Gefährliche Hunde sind immer mit Maulkorb und Leine zu führen.

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Leinenzwang für Hunde Leinenpflicht für Hunde Hunde, Anleinpflicht

Letzte Aktualisierung: 22.03.2025