Hamburg.deHamburg ServiceUmwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

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Beschreibung der Leistung

Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese seit dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln.

Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die beiden Lebenspartner müssen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und vor einem Standesbeamten gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Aktuelle Aufenthaltsbescheinigung bzw. erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes (wird oft auch als Ledigkeitsbescheinigung bezeichnet). Die Bescheinigung darf am Tag der Anmeldung zur Umwandlung nicht älter als 6 Monate sein. Die Ledigkeitsbescheinigung kann für in Hamburg gemeldete Personen in Verbindung mit der Umwandlungserklärung beim Standesamt - gegen Gebühr - erstellt werden (Gebühr - s. Link Ledigkeitsbescheinigung).
  • Wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde: beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch.
  • Wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: aktuelle Geburtsurkunde.
  • Wurde die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet, das die Umwandlungserklärung entgegen nehmen soll, ist von den Lebenspartnern zusätzlich eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister vorzulegen.

Zu Beachten

Die betroffenen Lebenspartner melden die beabsichtigte Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe beim zuständigen Standesamt an.

Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Lebenspartner gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Ist einer der beiden Lebenspartner verhindert, kann er den anderen Lebenspartner schriftlich bevollmächtigen. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Lebenspartners.
Sind beide aus wichtigem Grund verhindert, können sie die Umwandlung  auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.

Für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner ist auch nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend.

Gebühren

Eheurkunde 18,00 EUR, jede weitere 8,00 EUR. Sofern die Umwandlungserklärung auf Wunsch der Lebenspartner außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten oder außerhalb der Amtsräume des Standesamts erfolgen soll, fallen zusätzliche, unterschiedliche Gebühren an, die vorher zu erfragen sind.

Rechtsgrundlage


  • §§ 11, 12 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 3, §§ 14 bis 16, § 17a Personenstandsgesetz

  • §§ 28 ff. Personenstandsverordnung

  • § 20a Lebenspartnerschaftsgesetz

  • §§ 1309, 1353, 1355 Bürgerliches Gesetzbuch

  • Art. 3 des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 05.10.2024