Beschreibung der Leistung
Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese seit dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln.
Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen.