Voraussetzungen
Erlaubnis zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung eines gesetzlich anerkannten Heilberufs.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- Berufserlaubnis im Original (Urkunde)
- Masernschutz für nach 1970 geborene Personen
Zu Beachten
Zur Meldung beim Gesundheitsamt sind alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich anerkannten Heilberuf selbständig ausüben, z. B. Heilpraktiker, Logopäden, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/Entbindungspfleger.
Die Anmeldung hat persönlich (Termin erforderlich) zu erfolgen. Bei der Anmeldung vor Ort sind die Dokumente im Original vorzulegen.
Melden Sie uns bitte vor Beginn der Tätigkeitsausübung:
- den Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
- die Anschrift der Niederlassung, bzw. bei ambulanter Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
- alle Änderungen, z. B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis
Hebammen und Entbindungspfleger/innen haben zudem entsprechende Hygienepläne, einen Versicherungsnachweis sowie Fortbildungsnachweise (so weit vorhanden) vorzulegen.
Ferner sind anzuzeigen:
- Ort der Berufstätigkeit
- Wechsel des Tätigkeitsortes
- Beendigung der Berufsausübung
Eine Abmeldung der Betriebsstätte ist schriftlich (formloses Schreiben) mit Angabe bis wann die alte besteht ist zu veranlassen.
Die Ummeldung der Betriebsstätte ist schriftlich (formloses Schreiben) mit Angabe bis wann die alte und ab wann die neue Adresse gültig ist zu veranlassen.
Fristen
Melden Sie Ihre Praxis an, bevor Sie mit der Berufsausübung beginnen.
Änderungs -, Um-, Abmeldungen beziehungsweise Verlegung der Praxis, Betriebs- oder Arbeitsstätte zeigen Sie unverzüglich an.