Hamburg.deHamburg ServiceArbeits- und Umweltschutz auf BaustellenBehörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Arbeits- und Umweltschutz auf Baustellen

Die zuständige Stelle kümmert sich um den sicheren Betrieb von Baustellen.
Das umfasst:

  • die Sicherheit der Beschäftigten auf der Baustelle
  • die Sicherheit von Passanten
  • den Schutz vor Immissionen wie Baulärm und Staub
  •  

Beschreibung der Leistung

Die zuständige Stelle ist zuständig für den sicheren Betrieb von Baustellen und den Immissionsschutz.

Dazu zählen:

  • Kontrolle und Überwachung des Arbeitsschutzes für Beschäftigte auf Baustellen
  • Kontrolle und Überwachung der Sicherheit von Passanten
  • Kontrolle und Überwachung des Immissionsschutzes für Passanten, wie Baulärm und Staub
  • Beratung und Information aller am Bau Beteiligten

Nicht dazu zählen:

  • Baustellen mit Gefahrstoffen, wie Asbest oder Mineralfaserstoffen
  • Belegung öffentlicher Flächen durch Baustellenmaterial oder Baustellenfahrzeuge
  • Arbeiten an bundeseigenen Schienenwegen
  • Beratung und Hinweise zu Bauarten, Baugenehmigungen oder ähnliches
 

Informationen

Voraussetzungen

Sie benötigen weder Anträge noch Genehmigungen, um unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen. Auch für Auskünfte oder eine Beratung gibt es keine besonderen Voraussetzungen

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

  • Die zuständige Stelle befasst sich mit Aspekten des Arbeitsschutzes auf Baustellen, Lärm-, Staub- und Lichtimmissionen von Baustellen.
  • Sofern sich Ihr Anliegen mit Gefahrstoffen, wie Asbest oder Mineralfaserstoffen beschäftigt, wenden Sie sich bitte an das Amt für Arbeitsschutz.
  • Wenn Sie sich über die Belegung von öffentlichen Flächen, wie Wege, Straßen oder Parkplätze, beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bezirksamt und dort an das Fachamt Management öffentlicher Raum.
  • Bei Arbeiten an bundeseigenen Bahnanlagen (DB und S-Bahn) wenden Sie sich bitte an das Eisenbahnbundesamt.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Nutzen Sie die Informationen und Empfehlungen der zuständigen Stelle, um Ihr Bauvorhaben sicher und störungsfrei umzusetzen.

  • Informieren Sie sich frühzeitig über die rechtlichen Grundlagen.
  • Prüfen Sie, welche öffentlich-rechtlichen Vorschriften Sie für Ihr Bauvorhaben einhalten müssen.
  • Wenden Sie sich bei Fragen an die zuständige Stelle.
  • Bei den Links finden Sie ein Beratungsangebot, das Sie ebenfalls nutzen können.

Dauer

keine

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Der Rechtsbehelf richtet sich nach den Vorgaben des hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und kann zum Beispiel ein Widerspruch sein.

Rechtsgrundlage

Im Rahmen des Arbeits- und Immissionsschutzes auf Baustellen in Hamburg sind verschiedene gesetzliche Regelungen relevant. Diese Vorschriften sorgen dafür, dass Bauprojekte sicher und umweltgerecht durchgeführt werden.



Hamburgische Bauordnung (HBauO)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005rahmen



Baustellenverordnung (BaustellV)

https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/



Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/



Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/

Adresse und Kontakt

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Amt für Bauordnung
Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

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Suchwörter: Arbeitsschutz auf Baustellen Umweltschutz auf Baustellen Baustellen, Arbeits- und Umweltschutz

Letzte Aktualisierung: 14.07.2025