Beschreibung der Leistung
Die zuständige Stelle ist zuständig für den sicheren Betrieb von Baustellen und den Immissionsschutz.
Dazu zählen:
- Kontrolle und Überwachung des Arbeitsschutzes für Beschäftigte auf Baustellen
- Kontrolle und Überwachung der Sicherheit von Passanten
- Kontrolle und Überwachung des Immissionsschutzes für Passanten, wie Baulärm und Staub
- Beratung und Information aller am Bau Beteiligten
Nicht dazu zählen:
- Baustellen mit Gefahrstoffen, wie Asbest oder Mineralfaserstoffen
- Belegung öffentlicher Flächen durch Baustellenmaterial oder Baustellenfahrzeuge
- Arbeiten an bundeseigenen Schienenwegen
- Beratung und Hinweise zu Bauarten, Baugenehmigungen oder ähnliches