Arbeitserlaubnis Allgemeine Information

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie möglicherweise eine Arbeitserlaubnis. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Die Arbeitserlaubnis ist eine Genehmigung, die es Ihnen erlaubt, in Deutschland zu arbeiten. Ob Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen. Wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union, aus Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz kommen, dürfen Sie in Deutschland ohne gesonderte Erlaubnis arbeiten.



Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, brauchen Sie in der Regel eine Arbeitserlaubnis. Die Arbeitserlaubnis ist an Ihren Aufenthaltstitel gebunden. Das bedeutet: Sie müssen die Arbeitserlaubnis nicht extra beantragen. Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel beantragen, wird dabei automatisch auch geprüft, ob Sie arbeiten dürfen. Auf Ihrem Aufenthaltstitel wird dann eingetragen, ob Sie arbeiten dürfen und in welchem Umfang. Ob Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten können, ist in der Regel abhängig vom Zweck Ihres Aufenthalts, Ihrer Aufenthaltsdauer, der Art Ihrer Beschäftigung und der Lage am Arbeitsmarkt.

 

Informationen

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen Sie für eine Arbeitserlaubnis erfüllen müssen, hängt immer von Ihrem persönlichen Fall ab. Dabei spielen unter anderem Ihr Aufenthaltsstatus, Ihr Herkunftsland, Ihre berufliche Qualifikation und die Art der Beschäftigung eine Rolle.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie für eine Arbeitserlaubnis vorlegen müssen, hängt immer von Ihrem persönlichen Fall ab. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend, wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel beantragen.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Sie dürfen erst dann mit der Arbeit beginnen, wenn Ihnen die Arbeitsaufnahme von Ihrer zuständigen Ausländerbehörde explizit erlaubt wurde. Dies geschieht in der Regel mit der Aushändigung Ihres Aufenthaltstitels mit der Arbeitserlaubnis. In Einzelfällen kann Ihnen die Arbeitsaufnahme bereits vorab mit einer Fiktionsbescheinigung erlaubt werden.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen bei der zuständigen Stelle einen Aufenthaltstitel.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und beteiligt gegebenenfalls die Bundesagentur für Arbeit an der Prüfung.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Aufenthaltstitel mit der entsprechenden Arbeitserlaubnis.

Dauer

Die Prüfung Ihres Antrages kann einige Wochen dauern.

Gebühren

Für die Erteilung der Arbeitserlaubnis fallen keine gesonderten Kosten an. Sie müssen die Kosten des Aufenthaltstitels tragen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 4a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__4a.html

§ 39 ff Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__39.html

Beschäftigungsverordnung (BeschV)

https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 14.01.2026