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Bürgergeld für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen beantragen

Wenn Sie nicht genügend Geld haben, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, können Sie Bürgergeld beantragen. Hier finden Sie wichtige Informationen zum Bürgergeld für Personen mit einer Schwerbehinderung oder gleichgestellte Personen.

Beschreibung der Leistung

Das Bürgergeld ist eine Unterstützung vom Staat, wenn Sie keine Arbeit haben oder zu wenig verdienen, um davon leben zu können. Mit dem Bürgergeld können Sie Miete, Essen, Kleidung und andere Dinge zum Leben bezahlen.



Gleichzeitig werden Sie bei der Arbeitssuche oder Weiterbildungen unterstützt. Das Ziel ist, dass Sie wieder Arbeit finden oder besser mit Ihrem Geld auskommen können. Die zuständige Stelle hilft Ihnen dabei mit Beratung, Schulungen oder Weiterbildungen.



Das Bürgergeld wird jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen. Wieviel Bürgergeld Sie erhalten, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Lebenssituation, Ihren Wohnkosten, Ihrem Einkommen und Vermögen sowie den Personen, mit denen Sie zusammenleben, ab.



Wenn Sie eine Schwerbehinderung haben oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, gibt es beim Bürgergeld einige Besonderheiten für Sie. Grundsätzlich erhalten Sie wie andere Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger den Regelbedarf für Ihren Lebensunterhalt. Sie können jedoch zusätzlich Leistungen bekommen, zum Beispiel für besondere Ernährung, Hilfsmittel oder Pflege. Außerdem gelten für Sie oft flexiblere Regelungen, etwa bei Pflichtterminen oder bei der Aufnahme von Arbeit, damit Ihre gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigt werden. Ziel ist, dass Sie trotz Ihrer Behinderung ein selbstbestimmtes Leben führen können, ohne finanzielle Nachteile zu haben.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Schwerbehinderung oder sind schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht.
  • Sie sind erwerbsfähig. Das heißt, dass Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten könnten.
  • Sie sind hilfebedürftig. Das bedeutet, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können und kein Geld von anderen Stellen (zum Beispiel Wohngeld) oder Personen (zum Beispiel Unterhalt) bekommen.

Je nach Lage Ihres Falls können weitere Voraussetzungen gelten. Die zuständige Stelle informiert Sie.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
  • Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid
  • Nachweise über Einkommen (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder Leistungsbescheide)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (zum Beispiel Kontoauszüge oder Wertpapiere)
  • Nachweise über laufende Ausgaben (zum Beispiel Mietvertrag oder Versicherungsunterlagen)
  • Nachweise über früheren Leistungsbezug (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)

Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen:

  • Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe)
  • Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber) beziehungsweise Gehaltsabrechnungen

Zu Beachten

Seit dem 1. Januar 2023 wurde das frühere Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehungsweise Sozialgeld durch das Bürgergeld ersetzt.



Wenn Sie Bürgergeld bekommen, müssen Sie mithelfen, möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Wenn Sie ohne guten Grund einen Termin verpassen oder sich nicht auf Fragen der zuständigen Stelle zurückmelden, kann Ihr Bürgergeld gekürzt oder ganz gestrichen werden.

Fristen

Es gibt keine Frist. Die Leistungen werden erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Verfahrensablauf

  • Bei Bedarf nehmen Sie vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und besprechen Ihr Anliegen.
  • Sie reichen Ihren Antrag online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Dauer

Wenn Sie zum ersten Mal Bürgergeld beantragen und alle notwendigen Unterlagen und Informationen mit Ihrem Antrag einreichen, dauert die Bearbeitung circa 14 Tage.

Gebühren

Die Antragsbearbeitung ist kostenfrei. 

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Eilverfahren vor dem Sozialgericht

  • Klage vor dem Sozialgericht

Rechtsgrundlage

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_2

Adresse und Kontakt

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Stresemannstraße

Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr, außerdem nach vorheriger tel. Vereinbarung, Do zusätzlich für Berufstätige 15.30-17 Uhr.

Die Regelungen gelten auch für behinderten Menschen gleichgestellte Personen. Fachliche Fragen zum Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II) = bundesweite Info-Line ALG II -  Tel.: 01801 012 012 (Mo-Fr 08:00-18:00 h zum Ortstarif).

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Letzte Aktualisierung: 05.06.2026