Bürgergeld für Personen über 25 Jahren beantragen

Wenn Sie nicht genügend Geld haben, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, können Sie Bürgergeld beantragen. Hier finden Sie wichtige Informationen für Personen über 25 Jahren.

Beschreibung der Leistung

Das Bürgergeld ist eine Unterstützung vom Staat, wenn Sie keine Arbeit haben oder zu wenig verdienen, um davon leben zu können. Mit dem Bürgergeld können Sie Miete, Essen, Kleidung und andere Dinge zum Leben bezahlen.



Gleichzeitig werden Sie bei der Arbeitssuche oder Weiterbildungen unterstützt. Das Ziel ist, dass Sie wieder Arbeit finden oder besser mit Ihrem Geld auskommen können. Die zuständige Stelle hilft Ihnen dabei mit Beratung, Schulungen oder Weiterbildungen.



Das Bürgergeld wird jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen. Wieviel Bürgergeld Sie erhalten, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Lebenssituation, Ihren Wohnkosten, Ihrem Einkommen und Vermögen sowie den Personen, mit denen Sie zusammenleben, ab.



Wenn Sie über 25 Jahre alt sind, richtet sich die Unterstützung stärker an einer eigenständigen Lebensführung aus und umfasst in der Regel auch die Kosten für eine eigene Unterkunft. Im Vergleich zu jüngeren Personen gelten für Sie weniger Vorgaben, während unter 25-Jährige häufig geringere Leistungen erhalten und stärker durch die zuständige Stelle in ihren Entscheidungen unterstützt oder angeleitet werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt und haben die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht erreicht.
  • Sie sind erwerbsfähig. Das heißt, dass Sie mindestens 3 Stunden täglich arbeiten könnten.
  • Sie sind hilfebedürftig. Das bedeutet, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können und kein Geld von anderen Stellen (zum Beispiel Wohngeld) oder Personen (zum Beispiel Unterhalt) bekommen.

Je nach Lage Ihres Falls können weitere Voraussetzungen gelten. Die zuständige Stelle informiert Sie.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
  • Nachweise über Einkommen (zum Beispiel Gehaltsabrechnungen oder Leistungsbescheide)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (zum Beispiel Kontoauszüge oder Wertpapiere)
  • Nachweise über laufende Ausgaben (zum Beispiel Mietvertrag oder Versicherungsunterlagen)
  • Nachweise über früheren Leistungsbezug (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)

Falls Sie den Antrag im Anschluss an ein Beschäftigungsverhältnis stellen:

  • Arbeitspapiere (auch Kündigungsschreiben oder Erklärung zur Arbeitsaufgabe)
  • Arbeitsbescheinigung (auszufüllen durch den Arbeitgeber) beziehungsweise Gehaltsabrechnungen

Zu Beachten

Seit dem 1. Januar 2023 wurde das frühere Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehungsweise Sozialgeld durch das Bürgergeld ersetzt.



Wenn Sie Bürgergeld bekommen, müssen Sie mithelfen, möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Wenn Sie ohne guten Grund einen Termin verpassen oder sich nicht auf Fragen der zuständigen Stelle zurückmelden, kann Ihr Bürgergeld gekürzt oder ganz gestrichen werden.

Fristen

Es gibt keine Frist. Die Leistungen werden erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Verfahrensablauf

  • Bei Bedarf nehmen Sie vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und besprechen Ihr Anliegen.
  • Sie reichen Ihren Antrag online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Dauer

Wenn Sie zum ersten Mal Bürgergeld beantragen und alle notwendigen Unterlagen und Informationen mit Ihrem Antrag einreichen, dauert die Bearbeitung circa 14 Tage.

Gebühren

Die Antragsbearbeitung ist kostenfrei. 

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Eilverfahren vor dem Sozialgericht

  • Klage vor dem Sozialgericht

Rechtsgrundlage

Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_2

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 12.06.2026