Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Asylsuchende melden sich bitte erst in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung des Amtes für Migration. Die Zentrale Erstaufnahme dient neu eingereisten Asylbewerbern als erste Anlaufstelle und Unterkunft.
Der Asylantrag wird grundsätzlich persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt. Eine schriftliche Antragstellung ist nach § 14 Asylgesetz unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zu den Voraussetzungen siehe: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Asyl/asylerstantrag-schriftlich.html
Die Entscheidung über einen Asylantrag trifft ebenfalls das BAMF.
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Letzte Aktualisierung: 13.10.2024