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Behörde für Inneres und Sport

Asylantrag Zentrale Erstaufnahme Allgemeine Information

Wenn Sie als asylsuchende Person in Deutschland ankommen, ist die Zentrale Erstaufnahme Ihre erste Anlaufstelle, in der Sie untergebracht, medizinisch versorgt und über das weitere Asylverfahren informiert werden.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie nach Deutschland geflohen sind, um Schutz vor Krieg, Verfolgung oder schweren Menschenrechtsverletzungen zu suchen, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Zentralen Erstaufnahme einen Asylantrag stellen.



Die Zentrale Erstaufnahme ist eine Einrichtung, die während des Asylverfahrens für Sie verantwortlich ist. Dort erhalten Sie grundlegende Unterstützung, zum Beispiel:

  • einen Platz zum Schlafen
  • Essen
  • grundlegende medizinische Versorgung
  • Informationen zum Asylverfahren

Das Asylverfahren ist der Prozess, bei dem geprüft wird, ob Sie in Deutschland Schutz erhalten. Weitere Informationen zum Ablauf und Ansprechpunkten in Hamburg erhalten Sie in der Rubrik "Verfahrensablauf".

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind nach Deutschland geflohen, um nach Schutz vor Krieg, Verfolgung oder schweren Menschenrechtsverletzungen zu suchen.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig vom Einzelfall. Die zuständige Stelle informiert Sie hierzu genauer.

Zu Beachten

Ihren Asylantrag müssen Sie grundsätzlich persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Eine schriftliche Antragstellung ist in Ausnahmen möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik "Links"

Fristen

Melden Sie sich unverzüglich nach Ihrer Ankunft in Deutschland in der Erstaufnahmeeinrichtung. Welche weiteren Fristen gelten, ist abhängig vom Einzelfall. Die zuständige Stelle informiert Sie hierzu genauer.

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung. Dort erhalten Sie eine vorübergehende Unterkunft, Unterstützung und erste Informationen zum weiteren Ablauf Ihres Asylverfahrens.
  • Nach der Registrierung erhalten Sie einen Ankunftsnachweis. Gegebenenfalls werden Sie auch in ein anderes Bundesland verwiesen.
  • Sie stellen Ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dort geben Sie Ihren Ankunftsnachweis ab und erhalten eine Aufenthaltsgestattung für die Dauer des Asylverfahrens. Weitere Information können Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge nachlesen.
  • Während des gesamten Asylverfahrens stehen Sie regelmäßig mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Kontakt.
  • Wenn Sie in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Hamburg leben, ist das Amt für Migration (Behörde für Inneres und Sport) für Sie zuständig. Nach positivem Abschluss des Asylverfahrens, nebst erstmaliger Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis durch das Amt für Migration, geht die weitere Zuständigkeit an einen Standort des Hamburg Service vor Ort über. Sobald Sie einer Folgeunterbringung in einem Stadtbezirk Hamburgs zugewiesen werden oder einen Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhalten, geht die Zuständigkeit für Ihren Fall auf das örtlich zuständige Bezirksamt über.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Die zuständige Stelle informiert Sie hierzu genauer.

Gebühren

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen  keine Gebühren an.



Für die Ausstellung eines Reiseausweises fallen Gebühren an. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Asylgesetz (AsylG)

https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/BJNR111260992.html 

Adresse und Kontakt

Behörde für Inneres und Sport

Mo-Fr 6-20, Sa und So geschlossen, eine Unterbringung von Bedürftigen erfolgt rund um die Uhr in der Erstaufnahmeeinrichtung.

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Letzte Aktualisierung: 09.11.2025