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Behörde für Inneres und Sport

Aufenthaltserlaubnisse, nach Duldung oder Aufenthaltsgestattung

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Beschreibung der Leistung

Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind sowie EU-Bürger wenden sich bitte an den zuständigen A-Standort des Hamburg Service vor Ort.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Antragsformular, Pass, Ausweis, Ausweisersatz, Nachweise zu Einkommen, Wohnung, Eheschließung, Geburt, Passbild(er) etc. Gerne auch telefonisch erfragen.

Zu Beachten

Die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Duldungsinhaber und Asylbewerber erfolgt in der Zentralen Ausländerbehörde beim Amt für Migration. Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis sind, sowie EU-Bürger wenden sich bitte an den zuständigen A-Standort des Hamburg Service vor Ort.

Gebühren

0-100 Euro

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 06.12.2024