Aufgrabeschein beantragen

Wenn Sie im Rahmen eines Bauvorhabens die Aufgrabung von öffentlichen Flächen beabsichtigen, müssen Sie vorab einen Aufgrabeschein beantragen. Hier finden Sie Informationen zu Kosten, Dauer und benötigten Unterlagen.

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Beschreibung der Leistung

Für Aufgrabungen im öffentlichen Raum benötigen Sie eine Genehmigung. Diese müssen Sie in Form eines Aufgrabescheins bei der zuständigen Stelle beantragen. Mit dem Aufgrabeschein erhalten Sie die Erlaubnis, die Aufgrabung durchzuführen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind Veranlasserin oder Veranlasser der Aufgrabung oder sind von der veranlassenden Person bevollmächtigt worden.

Benötigte Unterlagen

  • Vollmacht beziehungsweise Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin
  • bei Wasseranschluss Wasseranschlussschein der Hamburger Wasserwerke (HWW).

Zu Beachten

Als bauausführende Firma müssen Sie den Aufgrabeschein auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereithalten.


Der Aufgrabeschein ersetzt nicht weitere erforderliche Genehmigungen, wie zum Beispiel eine verkehrsrechtliche Anordnung.

Fristen

Reichen Sie Ihren Antrag spätestens 7 Tage vor dem geplanten Beginn Ihrer Aufgabungen bei der zuständigen Stelle ein.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag auf Erteilung eines Aufgrabescheines schriftlich oder über den bereitgestellten Online-Dienst ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen von Ihnen nach.
  • Bei Vorliegen aller rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen wird Ihnen der Aufgrabeschein schriftlich erteilt.

Dauer

In der Regel 7 Tage. Längere Bearbeitungszeiten sind insbesondere bei komplexeren Vorhaben oder Standorten möglich."

Gebühren

Je Aufgrabestelle 30,60 €, mindestens jedoch 56,60 €

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 22 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV10P22

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Suchwörter: Aufgrabeschein Liste berechtigter Firmen zur Wiederherstellung von Geh- und Radwegflächen bzw. Fahrbahn- und Nebenflächen nach Aufgrabungen BauWeiser

Letzte Aktualisierung: 15.12.2025