Beschreibung der Leistung
Zu unterscheiden sind Sperrungen aus persönlichen Gründen (z.B. Bedrohung, Adoption) oder allgemein (z.B. Weitergabe an politische Parteien, Kirchen oder Online-Auskünfte).
Zu unterscheiden sind Sperrungen aus persönlichen Gründen (z.B. Bedrohung, Adoption) oder allgemein (z.B. Weitergabe an politische Parteien, Kirchen oder Online-Auskünfte).
Der Kunde muss glaubhaft machen, dass ihm oder einer anderen Person durch die Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnlicher schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Eine Sperrung aus persönlichen Gründen wird vorläufig eingerichtet. Die Sperrungen werden jeweils von der Einwohnerdienststelle vorgenommen.
Für die endgültige Sperrung wird sich das Einwohnerregister an den Antragsteller wenden.
Die Sperrung gilt nicht für Behörden, Gerichte oder Krankenkassen.
Keine
Die Sperrung muss persönlich, formlos und mit Begründung beantragt werden.
ca. 5 Minuten
Gebührenfrei
§ 51 (1) BMG
Suchwörter: Melderegisterauskunft, Sperren Sperren von Daten, Melderegister Weitergabe von Daten, Melderegister Adressbuchsperre Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen Auskunftssperre im Melderegister Sperrung von Daten
Letzte Aktualisierung: 15.02.2026