Ausbildungsförderung (BAföG) für Schülerinnen und Schüler Beratung im Bezirksamt Hamburg Mitte erhalten

Als Schülerin oder Schüler können Sie eine finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Hier erfahren Sie, wie Sie sich im Bezirksamt Hamburg-Mitte über Fördermöglichkeiten wie BAföG beraten lassen können

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Beschreibung der Leistung

Als Schülerin beziehungsweise Schüler können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten.



Das Bezirksamt Hamburg-Mitte berät Sie umfassend über individuelle Fördermöglichkeiten nach landes- und bundesrechtlichen Vorschriften. Sie erhalten dort auch Unterstützung bei der Antragstellung.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um eine Beratung zu BAföG in Anspruch zu nehmen. Über die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, wenn Sie BAföG erhalten möchten, werden Sie während der Beratung informiert.

Benötigte Unterlagen

Sie benötigen keine Unterlagen, um eine Beratung zu BAföG in Anspruch zu nehmen. Über die Unterlagen, die Sie vorlegen müssen, wenn Sie BAföG erhalten möchten, werden Sie während der Beratung informiert.

Zu Beachten

Neben dem Bezirksamt Hamburg-Mitte berät Sie in Hamburg auch das Studierendenwerk zu BAföG-Fragen. Viele Informationen finden Sie auch über den Internetauftritt des BaföG. Über das dortige Kontaktformular können Sie auch Anfragen senden.



Zusätzlich kann Ihnen die BAföG-Hotline unter der Telefonnummer 0800-223 63 41 helfen. Sie ist von montags bis freitags, 8 bis 20 Uhr kostenfrei erreichbar.

Fristen

Es gibt keine Fristen für eine Beratung.



BAföG kann Ihnen frühestens ab dem Monat gewährt werden, in dem Sie den Antrag stellen.

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich bei der zuständigen Stelle und schildern Ihr Anliegen.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie einen persönlichen Termin vor Ort.
  • Sie erhalten eine Beratung und auf Wunsch auch Unterstützung bei der Antragstellung.

Dauer

Sie erhalten die Beratung schnellstmöglich.

Gebühren



Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)

www.gesetze-im-internet.de/baf_g/index.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Letzte Aktualisierung: 09.06.2026