Beschreibung der Leistung
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können.
Die Förderung erhalten Sie zur Finanzierung
- Ihres Studiums,
- unter bestimmten Voraussetzungen eines vorgeschriebenen Praktikums im Rahmen Ihres Studiums
Um die monatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die Wichtigsten sind:
- Ihre Eltern und/oder Ihr Ehegatte bzw. Ihre Ehegattin oder Ihr Lebenspartner bzw. Ihre Lebenspartnerin haben ein geringes oder kein Einkommen.
- Sie selbst haben kein oder nur ein geringes Einkommen, zum Beispiel aus einem Minijob.
- Ihr Vermögen liegt unter dem Freibetrag von EUR 8.200 oder nur geringfügig darüber
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen förderungsfähigen Aufenthaltstitel
- Die Hochschule und der Studiengang sind BAföG förderungsfähig
- Sie studieren in Vollzeit
- Altersgrenze: 30 Jahre; im Master 35 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
Die Höhe Ihres BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihre Eltern, Ihre Ehegattin / Ihr Ehegatte bzw. Ihre Lebenspartnerin/ Ihr Lebenspartner oder Sie selbst etwas mehr verdienen.
Wenn Sie studieren, erhalten Sie die Förderung zur Hälfte als Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss. Das heißt, Sie müssen nach dem Studium regelmäßig nur die Hälfte des Geldes zurückzahlen. Sie zahlen auf das Darlehen grundsätzlich keine Zinsen („zinsloses Darlehen“). Der maximale Rückzahlungsbetrag liegt unabhängig davon, wie hoch die gesamte Förderung war, in der Regel bei EUR 10.010. Das entspricht 77 Monatsraten zu je EUR 130,00 ab Beginn der Rückzahlung.
Für den Darlehenseinzug ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Mit der Rückzahlung beginnen Sie erst 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, was im Regelfall Ihrer Regelstudienzeit entspricht. Sofern Sie nicht genug verdienen, um die Rückzahlung ihres Darlehens aufzunehmen, können Sie beim Bundesverwaltungsamt einen Zahlungsaufschub beantragen.
Studierende
Wenn Sie studieren, setzt sich Ihr monatlicher Bedarf aus verschiedenen Teilen zusammen:
- Grundbedarf:
- EUR 427,00 wenn Sie Ihre Ausbildung an einer höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule (zum Beispiel an einer Universität) absolvieren.
- Bedarf für die Unterkunft:
- EUR 56,00, wenn Sie bei Ihren Eltern wohnen oder
- EUR 325,00, wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen.
- Wenn Sie sich nicht über Ihre Eltern kranken/pflegeversichern können, erhalten Sie zusätzlich EUR 84,00 beziehungsweise EUR 25,00. Ab dem 30. Lebensjahr maximal EUR 155,00 beziehungsweise EUR 34,00.
- Wenn Sie ein Kind haben, das jünger als 14 Jahre ist und in Ihrem Haushalt lebt, erhalten Sie zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschlag: EUR 150,00 für jedes Kind.
Wenn Sie ein Auslandssemester oder -jahr absolvieren, können Sie Zuschläge zu den Reisekosten, den Studiengebühren sowie der Auslandskrankenversicherung beantragen; bei Studienaufenthalten in der EU sind auch kürzere Aufenthalte als sechs Monate förderungsfähig; des Weiteren können Sie auch BAföG erhalten, wenn Sie Ihr gesamtes Studium im EU-Ausland absolvieren; bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU/Schweiz wird zudem ein Kaufkraftausgleich gewährt.
Praktikantinnen und Praktikanten
Mit BAföG können nur Praktika gefördert werden, die Sie absolvieren, während Sie sich in einer Ausbildung befinden, die nach dem BAföG förderfähig ist.
Gefördert werden in der Regel Pflichtpraktika. Das sind Praktika, die Ihre Studienordnung oder der Ausbildungsplan vorschreibt, die Sie also machen müssen, um das Studium oder die Ausbildung abzuschließen oder durchzuführen. Pflichtpraktika, die außerhalb der EU absolviert werden, sind nur förderfähig, wenn sie mindestens 12 Wochen dauern. Pflichtpraktika innerhalb der EU-Mitgliedstaaten können auch gefördert werden, wenn sie kürzer als 12 Wochen sind.
Ein freiwilliges Praktikum bedarf der Einzelfallprüfung.
Sie können BAföG auch bekommen, wenn Sie Ihr gesamtes Studium im EU-Ausland absolvieren.