Voraussetzungen
Sie haben ein berechtigtes Interesse, die Bauakte einzusehen, dies haben Sie beispielsweise als
- Eigentümerin oder Eigentümer
- Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter
- Hausverwalterin oder Hausverwalter
Benötigte Unterlagen
- Ihr gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes Identifikationsdokument
- Ihre letzte Meldebescheinigung
- Gegebenenfalls: Vollmacht des Grundeigentümers beziehungsweise der Grundeigentümerin oder Verwaltervollmacht
- Bei einer Verwaltervollmacht handelt es sich um eine vom Eigentümer beziehungsweise der Eigentümerin ausgestellte Vollmacht für eine Person, die zur Verwaltung ernannt wird. Eine von der Hausverwaltung ausgestellte Vollmacht ist nicht ausreichend.
Zu Beachten
Ab dem 01.08.2024 haben Sie für das Bezirksamt Eimsbüttel über die Schaltfläche "Termin buchen", die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung.
Eine Freischaltung der Online-Terminvereinbarung für die anderen Bezirksämter ist in Klärung
Fristen
Keine