Hamburg.deHamburg ServiceAusgrabung oder Umbettung von Leichen oder...Bezirksamt Wandsbek

Bezirksamt Wandsbek

Ausgrabung oder Umbettung von Leichen oder Urnen beantragen

Wenn Sie den Leichnam oder die Urne einer verstorbenen Person ausgraben und umbetten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung der Leistung

Die Umbettung des Leichnams oder der Urne einer verstorbenen Person ist in der Regel nicht vorgesehen, da dies eine Störung der Totenruhe darstellt. In besonderen Fällen können Sie jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Es muss ein besonders wichtiger Grund vorliegen, der die Störung der Totenruhe rechtfertigt.

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Ausführliche Darlegung der Gründe, welche die Ausgrabung und Umbettung rechtfertigen sollen
  • Sterbeurkunde
  • Genehmigung des Friedhofes

Zu Beachten

  • Leichen dürfen nur in den Monaten November bis März umgebettet werden.
  • Mit der Umbettung beginnt keine neue Ruhezeit.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Gegebenenfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid und zahlen die Gebühren.
  • Wenn Sie die Ausnahmegenehmigung erhalten, wird die Ausgrabung und Umbettung von der zuständigen Behörde durchgeführt.

Dauer

Bis zu mehreren Monaten.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühren variieren nach Art und Umfang Ihres Antrages. Hinzu kommen die Kosten für die Durchführung der Ausgrabung beziehungsweise Umbettung. Die zuständige Stelle informiert Sie auf Ihre Anfrage hin entsprechend. 

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 9 Hamburgisches Bestattungsgesetz

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP9

§ 29 Hamburgisches Bestattungsgesetz

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP29

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Wandsbek

Fachamt Gesundheit
Todesursachenstatistik

Mo, Di, Do, Fr 8.30-12 Uhr und nach telefonischer Terminvereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do, Fr 8.30-12 Uhr

Eingang für Rollstuhlfahrer: Robert-Schuman-Brücke 4

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ist für die Friedhöfe Ohlsdorf, Öjendorf, Volksdorf und Wohldorf zuständig.


Das jeweilige Bezirksamt (gemäß Einzugsgebiet) ist für alle anderen Friedhöfe und andere Bestattungsplätze zuständig.

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Suchwörter: Grabstätten Ruhefrist Friedhof

Letzte Aktualisierung: 08.11.2025