Voraussetzungen
- Sie haben mit Ihrem Hund eine Gehorsamsprüfung oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung erfolgfreich abgelegt. Sie haben die entsprechende Prüfung bei einem anerkannten Prüfer oder Prüferin abgelegt.
- Wenn Sie ein tierärztliches Attest vorlegen, können Sie auch alte oder kranke Hunde von der Leinenpflicht befreien lassen.
- Ihr Hund ist nicht als gefährlich eingestuft.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis über die Gehorsamsprüfung oder Nachweis über eine als gleichwertig anerkannte Prüfung
- gegebenenfalls tierärztliches Attest
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung
- gegebenenfalls Nachweis über die Anmeldung im Hunderegister
Zu Beachten
Hundebesitzer, die nicht in Hamburg wohnen, können sich in Hamburg von der Anleinpflicht befreien lassen, wenn sie den Hamburger Raum beispielsweise zum Spazierengehen benutzen. Diese Befreiung kann ausschließlich beim Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt beantragt werden.
In speziellen Hundefreilaufflächen in Parks und Grünanlagen dürfen Hunde ohne Leine laufen, auch ohne Gehorsamsprüfung.
Fristen
Sie benötigen die Befreiung von der Leinenpflicht, bevor Sie Ihren Hund in Hamburg außerhalb von Freilaufflächen im öffentlichen Bereich ohne Leine führen dürfen.