Beschreibung der Leistung
In Hamburg besteht eine allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Davon kann befreit werden, wer mit dem Hund bei einem anerkannten Sachverständigen (siehe unter Links) die vorgeschriebene Gehorsamsprüfung abgelegt hat oder wer mit dem Hund eine gleichwertige Prüfung abgelegt hat (zuständig: Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter). Ausnahmen für alte und kranke Hunde sind möglich, sofern ein entsprechendes Attest, in dem eine tierärztliche Einschätzung zum Verhalten des Hundes aufgeführt ist, vorgelegt werden kann. Gefährliche Hunde können nicht befreit werden.