Voraussetzungen
Sie können sich eine Geburtsurkunde ausstellen lassen, wenn Sie:
- mindestens 16 Jahre alt sind und
- die Person sind, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht oder deren
- Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) oder deren
- Vorfahre oder Abkömmling oder deren
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Weitere Voraussetzungen:
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Benötigte Unterlagen
Reichen Sie bei der Antragsstellung folgende Unterlagen ein:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine bevollmächtigte Person:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
- Ihren Personalausweis (Original oder Kopie) oder
- Reisepass (Original oder Kopie) und
- den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- für andere Personen:
- gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Zu Beachten
- Sie können Geburtsurkunden schriftlich (Briefpost, E-Mail, Fax) oder persönlich beantragen. Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich.
- Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.
- Für Geburtsurkunden von Geburten, die länger als 110 Jahre her sind, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Hamburg (siehe Links).
- Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können weitere Urkunden in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden. Diese Urkunden sind mit dem Zusatz „Urkunde gemäß § 67 Absatz 3 Personenstandsgesetzes“ versehen. Bitte beachten Sie, dass diese Urkunden im Ausland nicht anerkannt werden. Für solche Zwecke verwenden Sie bitte Urkunden, die vom originär zuständigen Standesamt ausgestellt wurden.
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Fristen
keine