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Beglaubigungen von im Ausland ausgestellten Dokumenten und Urkunden

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Beschreibung der Leistung

Die Abschriften/Kopien von ausländische Urkunden können nur sehr eingeschränkt beglaubigt werden. Die Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen - in Form von beglaubigten Übersetzungen. Die Ursprungsurkunde muss mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein.

 

 

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Ursprungsurkunde wurde für den Gebrauch in Deutschland beglaubigt (Apostille oder Legalisation) und von einem anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt.

Benötigte Unterlagen

  • Originaldokumente und ggf. Fotokopien.

Zu Beachten

Bitte informieren Sie sich vorab unbedingt telefonisch!

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich im Hamburg Service vor.

Dauer

Abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen.

Gebühren

20 EUR - 50 EUR (bei erhöhtem Aufwand) pro Seite.

Rechtsgrundlage

§33 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

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Suchwörter: Beglaubigung ausländischer Urkunden zur Verwendung in Deutschland

Letzte Aktualisierung: 06.12.2024