Beschreibung der Leistung
Personenstandsurkunden dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden! Urkunden sind neu zu erstellen. Bitte wenden sie sich an das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat.
Personenstandsurkunden dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden! Urkunden sind neu zu erstellen. Bitte wenden sie sich an das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat.
Originaldokumente und ggf. Fotokopien.
Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.
Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgehändigt.
18,00 EUR, jede weitere im gleichen Bearbeitungsgang 8,00 EUR. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Suchwörter: Beglaubigungen von Geburtsurkunden Beglaubigungen von Heiratsurkunden Beglaubigungen von Eheurkunden Beglaubigungen von Sterbeurkunden Beglaubigungen von Lebenspartnerschaftsurkunden Beglaubigungen von internationalen Personenstandsurkunden Beglaubigungen von internationalen Heiratsurkunden Beglaubigungen von Abschriften aus dem Familienbuch Beglaubigungen von Familienbuchabschriften Beglaubigungen von internationalen Geburtsurkunden Beglaubigungen von internationalen Sterbeurkunden Beglaubigung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Beglaubigungen von Abschriften aus Personenstandbüchern Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch Beglaubigte Abschrift der Eheurkunde Beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde Beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde
Letzte Aktualisierung: 01.12.2024