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Beglaubigungen von Unterschriften

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Beschreibung der Leistung

Die Beglaubigung einer Unterschrift ist nur möglich zur Vorlage bei einer Behörde. Hierfür ist eine persönliche Vorsprache erforderlich! Amtliche Beglaubigungen sind nicht möglich für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen. Unterschriftsbeglaubigungen für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen (§ 129 BGB), sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar beantragt werden.

 

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Unterschrift wird beglaubigt, wenn das Schriftstück aufgrund einer Rechtsvorschrift einer Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen ist.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück, auf dem die Unterschriftsbeglaubigung vorgenommen werden soll.

Zu Beachten

Eine Beglaubigung erfolgt Urkunden- bzw. Dokumentenbezogen und nicht personenbezogen, weshalb auch ein Nichtbetroffener diese ohne Vollmacht beantragen kann. Beglaubigungen im Bereich des Privatrechts (z.B. Beglaubigung Reisevollmacht Minderjährige) dürfen grundsätzlich nicht  im Hamburg Service vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Notar.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich im Hamburg Service vor.

Dauer

Abhängig von der Anzahl der Beglaubigungen.

Gebühren

Unterschrift ab 5 EUR

Rechtsgrundlage

§34 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

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Suchwörter: Unterschriftenbeglaubigungen Amtliche Beglaubigungen

Letzte Aktualisierung: 13.10.2024