Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung

Anzeige der Niederlassung einer Hochschule mit Sitz in Deutschland oder der EU

Sie möchten in Hamburg eine Niederlassung Ihrer Hochschule mit Sitz in Deutschland oder der EU errichten? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie dies anzeigen müssen.

Beschreibung der Leistung

Sofern in Hamburg eine Niederlassung einer Hochschule mit Sitz in einem anderen Bundesland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union errichtet werden soll, müssen Sie dies anzeigen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie möchten in Hamburg eine Niederlassung einer Hochschule mit Sitz in einem anderen Bundesland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union errichten.

Benötigte Unterlagen

Bitte entnehmen Sie die erforderlichen Unterlagen dem verlinkten Leitfaden über die staatliche Anerkennung privater Bildungseinrichtungen als Hochschule.

Zu Beachten

Der Unterricht, die Prüfungen und die Vergabe von Abschlüssen folgen den Regeln des Bundeslandes oder Mitgliedstaates der Europäischen Union, in dem Ihre Hochschule ihren Sitz hat.

Fristen

Die Anzeige über die Aufnahme, Einstellung oder wesentliche Änderungen des Studienbetriebes zeigen Sie mindestens 3 Monate im Vorfeld bei der zuständigen Behörde an.

Verfahrensablauf

Bitte entnehmen Sie den Verfahrensablauf dem verlinkten Leitfaden über die staatliche Anerkennung privater Bildungseinrichtungen als Hochschule.

Dauer

Die Bearbeitung variiert je nach Einzelfall.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 117a Hamburgisches Hochschulgesetz (HmHG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HSchulGHAV28P117a

Adresse und Kontakt

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Suchwörter: Anerkennung Hochschulen Niederlassung einer Hochschule

Letzte Aktualisierung: 12.07.2026