Beschreibung der Leistung
Sofern in Hamburg eine Niederlassung einer Hochschule mit Sitz in einem anderen Bundesland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union errichtet werden soll, müssen Sie dies anzeigen.
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Sofern in Hamburg eine Niederlassung einer Hochschule mit Sitz in einem anderen Bundesland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union errichtet werden soll, müssen Sie dies anzeigen.
Bitte entnehmen Sie die erforderlichen Unterlagen dem verlinkten Leitfaden über die staatliche Anerkennung privater Bildungseinrichtungen als Hochschule.
Der Unterricht, die Prüfungen und die Vergabe von Abschlüssen folgen den Regeln des Bundeslandes oder Mitgliedstaates der Europäischen Union, in dem Ihre Hochschule ihren Sitz hat.
Die Anzeige über die Aufnahme, Einstellung oder wesentliche Änderungen des Studienbetriebes zeigen Sie mindestens 3 Monate im Vorfeld bei der zuständigen Behörde an.
Bitte entnehmen Sie den Verfahrensablauf dem verlinkten Leitfaden über die staatliche Anerkennung privater Bildungseinrichtungen als Hochschule.
Die Bearbeitung variiert je nach Einzelfall.
Keine
Entfällt
§ 117a Hamburgisches Hochschulgesetz (HmHG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HSchulGHAV28P117a
Suchwörter: Anerkennung Hochschulen Niederlassung einer Hochschule
Letzte Aktualisierung: 12.07.2026