Hamburg.deHamburg ServiceBekämpfung der Schwarzarbeit
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Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Das Hauptzollamt Hamburg ist zuständig bei
- illegaler Beschäftigung
- Sozialleistungsbetrug
- außer Acht lassen von sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten
- Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Verletzung von steuerlichen Pflichten
Die Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung ist zuständig bei
- Gewerbeausübung ohne Anzeige oder Reisegewerbekarte
- Handwerksausübung ohne Eintragung in die Handwerksrolle
- Beauftragung mit Schwarzarbeit
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Hauptzollamt Hamburg
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt
Zentrale Leitstelle Schwarzarbeitsbekämpfung
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Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Schwarzarbeit Leistungsmissbrauch Illegale Beschäftigung Hotline Bekämpfung der Schwarzarbeit Anzeige Ordnungswidrigkeiten bei Schwarzarbeit Abrechnungsmissbrauch Leistungsbetrug Abrechnungsbetrug
Letzte Aktualisierung: 04.10.2024