Beschreibung der Leistung
Gewerbetreibende, die entweder im stehenden Gewerbe oder im Reisegewerbe tätig sind, sowie selbstständig arbeitende Handwerksbetriebe eines zulassungspflichtigen Handwerks im stehenden Gewerbe, sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihr Gewerbe ordnungsgemäß anzumelden oder ihren Betrieb in die Handwerksrolle eintragen zu lassen.
Schwarzarbeit begeht, wer in erheblichem Umfang Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder durchführen lässt und dabei gegen seine Pflicht zur Anmeldung des Betriebs verstößt. Dies gilt insbesondere, wenn:
- das Gewerbe nicht ordnungsgemäß angezeigt wurde,
- keine erforderliche Reisegewerbekarte erworben wurde oder
- ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle selbstständig ausgeübt wird.
Schwarzarbeit schadet der Allgemeinheit. Sie belastet die Beitrags- und Steuerzahler, schwächt die Sozialsysteme und verhindert den fairen Wettbewerb.
Sollten Sie Hinweise auf Schwarzarbeit haben, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. Mithilfe eines Kontakt-Wegweisers lässt sich die für Ihre Meldung zuständige Stelle ermitteln. Hinweise zu Verstößen gegen die Gewerbe- und Handwerksordnung können auch online eingereicht werden.