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Beratung und Gesundheitshilfen für psychisch erkrankte sowie für geistig, seelisch und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche

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Informationen

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen erforderlich.

Benötigte Unterlagen

Ärztliche Unterlagen (falls vorhanden).

Zu Beachten

Die Beratung und Diagnostik ist kostenlos und freiwillig. Die Beratung ist ohne ärztliche Überweisung möglich.

Der Jugendpsychiatrische Dienst bietet Informationen zu:

  • Entwicklungsstörungen, 
  • seelischen Problemen,     
  • Verhaltensauffälligkeiten,               
  • drohenden oder manifesten geistigen, seelischen und mehrfachen Behinderungen im Kindes- und Jugendalter,
  • psychischen und psychosomatischen Erkrankungen.

Zudem unterstützt und berät der Jugendpsychiatrische Dienst Kinder und Jugendliche in akuten psychischen Krisen. Der Jugendpsychiatrische Dienst arbeitet außerdem eng mit den Mütterberatungsstellen und anderen Beratungszentren zusammen.
 
In akuten kinder- und jugendpsychiatrischen Notsituationen wenden Sie sich außerhalb der Öffnungszeiten an die örtliche Polizeidienststelle oder direkt an die Kinder- und Jugendpsychiatrische Abteilung des Asklepios Krankenhaus Harburg (Abteilung Kinder- und Jugendpsychiatrie)  oder an das Universitätsklinikum Eppendorf.

Dauer

8-12 Wochen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch XII, z.B.

§ 53-55 SGB XII

Sozialgesetzbuch VIII, z.B.

außerfamiliärer Hilfe §§ 30, 33, 34, 35 SGB VIII

Volljährigen Hilfe § 41 SGB VIII

Hilfen für Eltern mit Kind § 19 SGB VIII



http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/1.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 18.09.2024