Beschreibung der Leistung
Neben Einspruch und Klage besteht die Möglichkeit, auch außerordentliche Rechtsbehelfe zu ergreifen. Hierzu gehören neben der Petition (schriftliche Eingabe) an den Deutschen Bundestag oder die Hamburger Bürgerschaft auch die persönliche Dienstaufsichtsbeschwerde, Fachaufsichtsbeschwerde oder Gegenvorstellung.
- persönliche Dienstaufsichtsbeschwerde: Hiermit wird die individuelle Dienstführung des Beamten angegriffen. Die Beschwerde ist an den Vorgesetzten des Beamten zu richten.
- Fachaufsichtsbeschwerde: Die Sachentscheidung wird in fachlicher Hinsicht angegriffen. Die Beschwerde ist an die übergeordnete Behörde gerichtet, die im Rahmen ihrer Fachaufsicht über die Fachaufsichtsbeschwerde entscheidet.
- Gegenvorstellung: Es wird ebenfalls die Sachentscheidung angegriffen, jedoch an die entscheidende Behörde selbst gerichtet und es wird um nochmalige Überprüfung gebeten. Im Finanzamt werden solche Gegenvorstellungen oftmals in Einsprüche oder Anträge auf Korrektur des Verwaltungsaktes umgedeutet.