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Bezirksversammlung

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Beschreibung der Leistung

Bezirksversammlungen werden in Hamburg bei jedem der sieben Bezirksämter (Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg) gebildet. Durch die Bezirksversammlung kann die Bevölkerung an bezirklich bedeutsamen Angelegenheiten mitwirken. U. a. kontrolliert sie die Verwaltung und wählt die Bezirksamtsleitung. Die Sitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich.

 

Informationen

Zu Beachten

Die Mitgliederzahl der Bezirksversammlungen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Bezirke. Bei Bezirken mit bis zu 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern besteht die Bezirksversammlung aus 45 Mitgliedern (Bergedorf), bei mehr als 150.000 bis zu 400.000 aus 51 Mitgliedern (Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Harburg) und ab 400.000 Einwohnerinnen und Einwohnern aus 57 Mitgliedern (Wandsbek).

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Bezirksparlament Politische Gremien Gemeinderat Gremienbetreuung Ausschüsse der Bezirksversammlung Bezirkssondermittel Bürgerpreise der Bezirksverwaltung Quartiersfonds

Letzte Aktualisierung: 10.09.2024