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Blindengeld

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Beschreibung der Leistung

Blinde Menschen und Menschen, die aufgrund des Grades der Beeinträchtigung ihres Sehvermögens den blinden Menschen gleichgestellt sind, erhalten zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindengeld - unabhängig davon, ob sie erwerbstätig sind oder nicht. Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist, dass der Hilfesuchende den gewöhnlichen Aufenthalt in der Freien und Hansestadt Hamburg hat und im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen BL enthalten ist.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk Bl oder Bescheid vom Versorgungsamt.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Blindenhilfe innerhalb Hamburg

Letzte Aktualisierung: 11.10.2024