Beschreibung der Leistung
Bodenschutz dient der Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens.
Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich - wenn überhaupt - nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich unter anderem aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.
Bodenbelastungen und Altlasten gefährden nicht nur den Boden und die Gesundheit, sondern auch das Grundwasser. Das Bodenschutzrecht regelt die Abwehr von Gefahren durch schädliche Bodenveränderungen und Altlasten.
Die Bezirksämter beraten Grundstückseigentümer, Bauherren, Architekten und Bauleiter auf dem Gebiet des Bodenschutzes und der Altlastenproblematik:
- bei Baumaßnahmen und der langfristigen Behebung von Schadensereignissen.
- Bodenuntersuchungen, Bodensanierung und Bodenüberwachung.
- Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren, zu Bebauungsplänen, zu Grundstückgeschäften sowie der Bebauung bzw. Nutzung von Altlastverdachtsflächen.