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Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Die Anzeige kann formlos gestellt werden.
Zu Beachten
Für Betreiber einer Brauchwassernutzungsanlage besteht eine Anzeigepflicht, wenn diese in einem Gebäude zusätzlich zu der vorhandenen Trinkwasser-Installation eingebaut ist. Brauchwassernutzungsanlagen sind Anlagen, aus denen Wasser entnommen oder abgegeben wird, das keine Trinkwasserqualität hat. Diese dürfen nur zusätzlich zur Trinkwasserversorgung eingebaut werden. Sie dürfen keine Verbindung untereinander aufweisen.
Beispiele für derartige Anlagen sind:
- Regenwassernutzungsanlage
- Dachablaufwassernutzungsanlagen
- Grauwassernutzungsanlagen (Grauwasser ist bereits benutztes Wasser, z.B. Duschwasser)
- Brauchwasser wird auch Betriebswasser genannt. Beispielsweise aufgefangenes Regenwasser, welches als Toilettenspülung oder zum Gießen genutzt wird. Es handelt sich dabei nicht um Trinkwasser
Es muss sichergestellt werden, dass es zwischen der Trinkwasserversorgung und der Brauchwasserversorgung keine direkte Verbindung gibt.
Hintergrund ist die mögliche Beeinflussung der Trinkwasserqualität durch Nicht-Trinkwasser-Anlagen, wenn diese nicht nach den Regeln der Technik installiert und betrieben werden. Hierbei besteht sowohl für die Trinkwasser-Hausinstallation als auch für das Netz der öffentlichen Wasserversorgung die Gefahr der mikrobiologischen Verunreinigung durch das Rücksaugen oder Rückdrücken von belastetem Nicht-Trinkwasser / Brauchwasser.
Fristen
14 Tage vor Inbetriebnahme.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Bis zu 2 Wochen.
Gebühren
Keine
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
§ 13 Absatz 4 - Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV)
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 07.09.2024