Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Der Katalog gilt für den Zuständigkeitsbereich der Bezirksämter. Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen des jeweils örtlich zuständigen Bezirksamtes. In Abhängigkeit vom Bußgeldtatbestand sind unterschiedliche Ansprechpartner zuständig. Bitte geben Sie für weitere Informationen ein konkretes Suchwort ein (z.B. Hundegesetz) oder benutzen Sie die Links.
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Letzte Aktualisierung: 05.10.2024