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Behörde für Inneres und Sport

Duldung, Ausländer

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Informationen

Benötigte Unterlagen

Pass, Ausweis, Ausweisersatz, Nachweise über Einkommen, Arbeitsplatz, Wohnung, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld etc.

Zu Beachten

Die Erteilung und Verlängerung von Duldungen (Aussetzung der Abschiebung) erfolgt durch die Zentrale Ausländerbehörde in der Hammer Straße 30-34. Ausländer, die sich erstmals nach unerlaubtem Aufenthalt an unsere Behörde wenden, melden sich bitte in der Zentralen Erstaufnahme (Bargkoppelweg 66a).

Gebühren

0-30 EUR

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Suchwörter: Arbeitserlaubnis, geduldete Ausländer Arbeitsgenehmigung, geduldete Ausländer

Letzte Aktualisierung: 02.12.2024