Informationen
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Pass, Ausweis, Ausweisersatz, Nachweise über Einkommen, Arbeitsplatz, Wohnung, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld etc.
Zu Beachten
Die Erteilung und Verlängerung von Duldungen (Aussetzung der Abschiebung) erfolgt durch die Zentrale Ausländerbehörde in der Hammer Straße 30-34. Ausländer, die sich erstmals nach unerlaubtem Aufenthalt an unsere Behörde wenden, melden sich bitte in der Zentralen Erstaufnahme (Bargkoppelweg 66a).
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
0-30 EUR
Formulare, Services & Links
Weitere Dienstleistungen
Links auf hamburg.de
Noch nicht das passende gefunden?
Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Arbeitserlaubnis, geduldete Ausländer Arbeitsgenehmigung, geduldete Ausländer
Letzte Aktualisierung: 02.12.2024