Behörde für Inneres und Sport

Duldung Ersterteilung oder Verlängerung

Wenn eine Rückkehr in Ihre Heimat unmöglich ist, können Sie eine Duldung erhalten. Hier finden Sie Informationen zu Kosten, Ablauf und benötigten Unterlagen.

Beschreibung der Leistung

Bei einer Duldung handelt es sich um ein Dokument, das Ihnen erlaubt, vorübergehend in Deutschland zu bleiben, auch wenn Sie eigentlich ausreisen müssten. Dieser Status kann Ihnen erteilt werden, wenn eine Abschiebung aktuell nicht möglich ist, zum Beispiel weil wichtige Papiere fehlen, Sie krank sind oder es in Ihrem Herkunftsland gefährlich für Sie wäre.


Wichtig zu wissen ist, dass eine Duldung kein Aufenthaltstitel ist. Eine Duldung bedeutet also nicht, dass Sie offiziell das Recht haben, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Stattdessen wird Ihre Abschiebung für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. Sie sind weiterhin ausreisepflichtig, dürfen aber vorerst in Deutschland bleiben.



Sie müssen die Duldung aktiv beantragen. Sie kann Ihnen jedoch auch im Rahmen eines behördlichen Verfahrens erteilt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Duldung wird meist für einen kurzen Zeitraum erteilt und regelmäßig verlängert.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ihre Abschiebung ist aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen derzeit nicht möglich.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Pass, Ausweis, Ausweisersatz)
  • Nachweise über Einkommen, Arbeitsplatz, Wohnung, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld
  • Aktuelle Meldebescheinigung (wird nur bei Wohnortwechsel oder längerer Abwesenheit benötigt)

Nachweise falls vorhanden:

  • Abschluss einer Schul- oder Berufsausbildung in Deutschland
  • Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses des vollständigen Integrationskurses (Sprachkurs und Orientierungskurs) oder Einbürgerungstest oder Test „Leben in Deutschland“ und Sprachzertifikat A2 oder höher

Zu Beachten

Sie sind als geduldete Person verpflichtet, aktiv am Verfahren mitzuwirken (zum Beispiel bei der Klärung Ihrer Identität, durch die Teilnahme an Terminen und Mithilfe bei der Beschaffung notwendiger Dokumente). Eine Verletzung dieser Mitwirkungspflicht kann dazu führen, dass Ihre Duldung nicht erteilt oder nicht verlängert wird.


Neben der nicht zweckgebundenen Duldung gibt es die Ausbildungsduldung und die Beschäftigungsduldung. Eine Ausbildungsduldung wird erteilt, wenn Sie eine anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren absolvieren. Während dieser Zeit erfolgt keine Abschiebung, und nach Abschluss der Ausbildung besteht die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Die Beschäftigungsduldung gilt für Personen, die seit mindestens einem Jahr in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und gut integriert sind. Auch in diesem Fall wird die Abschiebung ausgesetzt, solange die Beschäftigung fortgeführt wird und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Stelle stellt fest, dass Sie keinen Aufenthaltstitel haben und ausreisepflichtig sind.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Gründe gegen Ihre Abschiebung sprechen.
  • Liegen Abschiebehindernisse vor, stellt die zuständige Stelle eine Duldung aus.
  • Die zuständige Stelle prüft in regelmäßigen Abständen, ob die Gründe für die Duldung noch bestehen oder sich die Situation geändert hat.

Dauer

Bis zu mehreren Monaten.

Gebühren

Die zu entrichtende Gebühr beträgt

Bei der Ausstellung einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Ersterteilung)

als Klebeetikett 58,00 EUR

als Trägervordruck 62,00 EUR

Bei der Erneuerung einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Verlängerung)

als Klebeetikett 33,00 EUR

als Trägervordruck 37,00 EUR

In seltenen Fällen ist eine Ermäßigung der Gebühr möglich.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 60a Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60a.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Inneres und Sport

Mo-Do 7.30-13.30 Uhr und nach Vereinbarung - Freitag geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 9-15, Fr 9-12 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2026