Beschreibung der Leistung
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher oder Deutsche heiraten wollen..
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher oder Deutsche heiraten wollen..
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn Sie im Ausland geboren sind:
Wenn Sie Ihren Namen geändert haben:
Wenn Sie schon einmal verheiratet/verpartnert waren:
Bei Eheschließung oder Scheidung im Ausland:
Bei Ehescheidung im EU-Ausland:
Bei Ehescheidung außerhalb der EU:
Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
Hinweis:
Das Standesamt benötigt zur Ausstellung die Unterlagen für beide Partner.
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland vereidigten Dolmetscherin oder einen Dolmetscher übersetzt werden. Je nach Land kann eine Übersetzung, Beglaubigung (Apostille) oder Legalisation nötig sein.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung 6 Monate lang gültig.
Die Bearbeitung des Antrags dauert mehrere Wochen.
Die Kosten für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis belaufen sich auf 74,50 EUR.
Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, dann betragen sie Kosten 126,50 EUR.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung und Anweisung des Standesamtes
§ 12, 13, 39 Personenstandsgesetz (PStG)
§§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1308, 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 51 Personenstandsverordnung (PStV)
Suchwörter: Heimataufgebot Eheschließung im Ausland Ehefähigkeitszeugnisse, Eheschließung im Ausland Heiraten im Ausland Ledigkeitsbescheinigung
Letzte Aktualisierung: 23.01.2026