Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen

Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen hierfür ein Ehefähigkeitszeugnis? Wie Sie dieses beantragen können, erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher oder Deutsche heiraten wollen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder unterliegen als Staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling dem deutschen Recht.
  • Die Eheschließung verstößt nicht gegen deutsches Recht.
  • Das Land, in dem Sie heiraten möchten, fordert von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis ab.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister
  • aktuelle Aufenthaltsbescheinigung oder erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes. Diese wird auch Ledigkeitsbescheinigung genannt. Die Bescheinigung darf bei Anmeldung nicht älter als 6 Monate sein. Für in Hamburg gemeldete Personen können Sie diese erstellen lassen, wenn Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden.

Wenn Sie schon einmal verheiratet oder verpartnert waren:

  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
  • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft

Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:

  • Eheurkunde oder
  • Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Sterbeurkunde des früheren Partners

Bei vorherigen Eheschließungen mit Auslandsbezug:


Bei Eheschließung oder Scheidung im Ausland:

  • alle Heiratsurkunden
  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile
  • vollständige Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer

Eine pauschale und abschließende Auskunft, welche Unterlagen benötigt werden, ist aufgrund der individuellen Lebenssituationen nicht möglich. Ihr zuständiges Standesamt berät Sie gern zu Ihrer persönlichen Situation. Nehmen Sie hierzu bitte bereits vor Beantragung Kontakt zu Ihrem zuständigen Standesamt auf.

Zu Beachten

  • Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit haben, reicht es häufig, wenn nur ein Ehefähigkeitszeugnis für beide Verlobte ausgestellt wird.
  • Hatten Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Fristen

Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung 6 Monate lang gültig.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen das Ehefähigkeitszeugnis bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der zum Antrag berechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ein ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung beim Standesamt Berlin I beantragen.
  • Erkundigen Sie sich vor Beantragung beim Standesamt welche Unterlagen Sie benötigen.
  • Sie stellen die erforderlichen Unterlagen zusammen und senden Sie diese mit Ihrem Antrag an die zuständige Stelle, oder vereinbaren einen persönlichen Termin beim zuständigen Standesamt.
  • Das zuständige Standesamt prüft, ob die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erfolgen kann.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, wird das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren

Die Kosten für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis belaufen sich auf 72,50 EUR.

Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, dann betragen sie Kosten 124,50 EUR.

Rechtsbehelf

Antrag auf Anweisung des Standesamtes beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, wenn eines der Hamburger Standesämter zuständig ist

Rechtsgrundlage

§§ 13, 39 Personenstandsgesetz (PStG)

§§ 1303 ff (BGB)

§ 51 Personenstandsverordnung (PStV)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 17.08.2026