Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder unterliegen als Staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling dem deutschen Recht.
Sie wollen im Ausland heiraten.
Das Land, in dem Sie heiraten möchten, fordert von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis ab.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vom Standesamt Ihres Geburtsortes
Wenn Sie im Ausland geboren sind:
- Geburtsurkunde oder internationale Geburtsurkunde
Wenn Sie schon einmal verheiratet/verpartnert waren:
- Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
Bei Eheschließung/Scheidung im Ausland:
- ausländische Heiratsurkunden und rechtskräftige Scheidungsurteile aller Vorehen
Bei Ehescheidung im EU-Ausland:
- Bescheinigung gemäß Art. 39 über Entscheidungen in Ehesachen
Bei Ehescheidung außerhalb der EU:
- Feststellungsbescheid des Oberlandesgerichts über die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen
Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- Sterbeurkunde des Ehegatten
Hinweis:
Das Standesamt benötigt zur Ausstellung die Unterlagen für beide Partner.
Ausländische Urkunden müssen durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher oder Dolmetscherin übersetzt werden.
Je nach Land kann eine Übersetzung, Beglaubigung (Apostille) oder Legalisation nötig sein.
Zu Beachten
Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit haben, reicht es häufig, wenn nur ein Ehefähigkeitszeugnis für beide Verlobte ausgestellt wird.
Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis.
Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.
Fristen
Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung 6 Monate lang gültig.