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Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen

Wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Heirat im Ausland benötigen, dann können Sie dies bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.

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Beschreibung der Leistung

In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher heiraten wollen.
Dies gilt auch, wenn Sie als Staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling dem deutschen Recht unterliegen.
Das Standesamt an Ihrem Wohnort oder dort, wo Sie gemeldet sind, stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben, ist das letzte Standesamt an Ihrem früheren Wohnort zuständig.
Waren Sie nie oder nur kurz in Deutschland, stellt das Standesamt I in Berlin das Zeugnis aus.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung vom Standesamt, dass Sie nach deutschem Recht die im Ehefähigkeitszeugnis genannte Person heiraten dürfen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder unterliegen als Staatenlose, heimatlose Person oder ausländischer Flüchtling dem deutschen Recht.
Sie wollen im Ausland heiraten.
Das Land, in dem Sie heiraten möchten, fordert von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis ab.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vom Standesamt Ihres Geburtsortes

Wenn Sie im Ausland geboren sind:

  • Geburtsurkunde oder internationale Geburtsurkunde

Wenn Sie schon einmal verheiratet/verpartnert waren:

  • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk

Bei Eheschließung/Scheidung im Ausland:

  • ausländische Heiratsurkunden und rechtskräftige Scheidungsurteile aller Vorehen

Bei Ehescheidung im EU-Ausland:

  • Bescheinigung gemäß Art. 39 über Entscheidungen in Ehesachen

Bei Ehescheidung außerhalb der EU:

  • Feststellungsbescheid des Oberlandesgerichts über die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen

Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:

  • Sterbeurkunde des Ehegatten

Hinweis:
Das Standesamt benötigt zur Ausstellung die Unterlagen für beide Partner.
Ausländische Urkunden müssen durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher oder Dolmetscherin übersetzt werden.
Je nach Land kann eine Übersetzung, Beglaubigung (Apostille) oder Legalisation nötig sein.

Zu Beachten

Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit haben, reicht es häufig, wenn nur ein Ehefähigkeitszeugnis für beide Verlobte ausgestellt wird.
Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis.
Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

Fristen

Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung 6 Monate lang gültig.

Verfahrensablauf

  • Sie setzten sich vor einer Antragstellung mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung
  • Sie werden daraufhin persönlich oder schriftlich über die notwendigen Unterlagen informiert
  • Anschließend beantragen Sie das Ehefähigkeitszeugnis schriftlich oder persönlich bei dem zuständigen Standesamt
  • Das zuständige Standesamt prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert es weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an
  • Die zuständige Standesamt entscheidet über Ihren Antrag

Dauer

Je nach Komplexität der Fallkonstellation des Paares und der vorzulegenden Unterlagen bis zu einigen Wochen.

Gebühren

Die Kosten für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis belaufen sich auf 68,00 EUR.

Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, dann betragen sie Kosten 109,50 EUR.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 22.05.2025