Beschreibung der Leistung
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher oder Deutsche heiraten wollen.
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In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher oder Deutsche heiraten wollen.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen benötigen Sie folgende Unterlagen:
Wenn Sie schon einmal verheiratet oder verpartnert waren:
Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
Bei vorherigen Eheschließungen mit Auslandsbezug:
Bei Eheschließung oder Scheidung im Ausland:
Eine pauschale und abschließende Auskunft, welche Unterlagen benötigt werden, ist aufgrund der individuellen Lebenssituationen nicht möglich. Ihr zuständiges Standesamt berät Sie gern zu Ihrer persönlichen Situation. Nehmen Sie hierzu bitte bereits vor Beantragung Kontakt zu Ihrem zuständigen Standesamt auf.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung 6 Monate lang gültig.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Die Kosten für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnis belaufen sich auf 72,50 EUR.
Wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, dann betragen sie Kosten 124,50 EUR.
Antrag auf Anweisung des Standesamtes beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, wenn eines der Hamburger Standesämter zuständig ist
§§ 13, 39 Personenstandsgesetz (PStG)
§§ 1303 ff (BGB)
§ 51 Personenstandsverordnung (PStV)
Suchwörter: Heimataufgebot Eheschließung im Ausland Ehefähigkeitszeugnisse, Eheschließung im Ausland Heiraten im Ausland Ledigkeitsbescheinigung
Letzte Aktualisierung: 17.08.2026