Voraussetzungen
- Ihre im Ausland geschlossene Ehe wird anerkannt, wenn die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde.
- Die Ehe entspricht deutschem Recht.
- Einer von Ihnen besitzt bereits die deutsche Staatsangehörigkeit oder ist eine staatenlose, heimatlose ausländische Person oder ein ausländischer Flüchtling mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
- Wenn keiner von Ihnen deutscher Staatsangehöriger ist und Sie im Inland geheiratet haben, dann müssen Sie vor einer berechtigten Person Ihres Heimatstaates geheiratet haben. (Zum Beispiel in einem Konsulat)
- Antragsberechtigt sind:
- Beide Ehepartnerinnen oder Ehepartner
- Wenn beide verstorben sind:
- Deren Eltern
- Deren Kinder
Benötigte Unterlagen
Welche Dokumente in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie beim zuständigen Standesamt erfragen.
Eine pauschale und abschließende Auskunft, welche Unterlagen benötigt werden, ist aufgrund der individuellen Lebenssituationen nicht möglich. Ihr zuständiges Standesamt berät Sie gern zu Ihrer persönlichen Situation. Nehmen Sie hierzu bitte bereits vor Beantragung Kontakt zu Ihrem zuständigen Standesamt auf.
Zu Beachten
Für die Beurkundung ist das Standesamt Ihres aktuellen oder Ihres letzten deutschen Wohnsitzes zuständig. Falls Sie oder Ihre Familienangehörigen in gerader Abstammungslinie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland hatten, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Für Fragen zu den benötigten Unterlagen, sowie zum Ablauf wenden Sie sich bevorzugt schriftlich oder per E-Mail an das zuständige Standesamt.
Wenn Sie im Ausland leben können Sie den Antrag schriftlich oder über Ihre zuständige Auslandsvertretung stellen.
Fristen
Keine