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Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt

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Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie Ihre Heirat in Deutschland registrieren lassen. Sie erhalten dann eine  deutsche Eheurkunde für die im Ausland geschlossenen Ehe.

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Beschreibung der Leistung

Ihre ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunde (Eheurkunde) aus dem Ausland wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt.
Sie müssen Ihre Ehe nicht nachbeurkunden und in das deutsche Eheregister eintragen lassen.
Wenn Sie Ihre Ehe nachträglich in das deutsche Eheregister eintragen lassen möchten, können Sie dies bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt beantragen.
Das Standesamt kann Ihnen dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen.
Sie benötigen dann künftig keine Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie können Ihre im Ausland geschlossene Ehe nur dann in das deutsche Eheregister eintragen lassen, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.

 Sie können Ihre Eheschließung nachbeurkunden lassen,

  • als deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger
  • als staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

Antragsberechtigte sind Sie als

  •  Ehepartner oder Ehepartnerin
  •  wenn beide Ehepartner verstorben sind:
    •  deren Eltern oder
    •  deren Kinder.

Benötigte Unterlagen

  • Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
  • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer

Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:

  • bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
    • die Geburtsurkunden
  • Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
    •  die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde     (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
  • War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
    •  beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
    • ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland:
    • Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
  •  gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch das Hanseatische Oberlandesgerichts

Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:

  •  Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften

Zu Beachten

Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt. Das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Eheregister weiter.
Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte eine Eheurkunde an.
Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Details zu den Bedingungen und den Unterlagen, die das Standesamt von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorher telefonisch.

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.

Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.

Dauer

Aufgrund der Auslastung der Standesämter müssen Sie mit mehreren Monaten Bearbeitungsdauer rechnen.

Gebühren


  • Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe und Eintrag ins  deutsche Eheregister: 153,00 EUR bis 519,00 EUR.

  • Aufnahme einer Ehenamensbestimmung: 35,50 EUR

  • Eheurkunde: 18,00 EUR, jede weitere: 8,00 EUR

  • Bescheinigung über die Namensführung: 18,00 EUR

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe ab, so kann beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz1, ein Antrag auf Anweisung des Standesamtes gem. § 49 PStG gestellt werden.

Rechtsgrundlage

§ 34 Personenstandsgesetz (PStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__34.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 11.10.2024