Alters- und Ehejubiläum Ehrung erhalten

Zu bestimmten Geburtstagen oder Hochzeitstagen können Sie Glückwünsche von öffentlichen Stellen erhalten.

Beschreibung der Leistung

Ein Jubiläum ist die Feier eines besonderen Hochzeitstages oder Geburtstages, den Sie nach einer festgelegten Anzahl von Jahren feiern. Zu diesen Anlässen können Sie von einer öffentlichen Stelle geehrt werden.



Sie können zu Ihrem 90. sowie Ihrem 101. - 104. Geburtstag einen Glückwunschbrief des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin erhalten. Zu Ihrem 100., 105. und zu jedem folgenden Geburtstag, können Sie einen Glückwunschbrief des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin erhalten.



Zu diesen Jubiläen Ihrer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können Sie folgende Ehrung erhalten:

  • 50 und 60 Jahre: Glückwunschschreiben des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin sowie Ehejubiläumsmedaille
  • 65, 70, 75 Jahre: Glückwunschschreiben des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin sowie des Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundespräsidentin
  • 80 Jahre: Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundespräsidentin
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Altersjubiläum: Sie werden 90 oder 100 Jahre alt, oder älter.
  • Ehejubiläum: Sie sind 50, 60, 65, 70, 75 oder 80 Jahre verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Benötigte Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Zu Beachten

Sofern bezüglich Ihrer Meldedaten eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre vorliegt, kann die zuständige Stelle Ihre anstehenden Jubiläen gegebenenfalls nicht automatisch feststellen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Die zuständigen Stellen ermitteln bevorstehende Jubiläen in der Regel automatisch und kommen bezüglich der Ehrung auf Sie zu.

Dauer

Sie erhalten Ihre Ehrung pünktlich zu Ihrem Jubiläum. Gegebenenfalls müssen Sie mit einigen Tagen Verzögerung rechnen.

Gebühren

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Hamburgische Meldedatenübermittlungsverordnung (HmbMDÜV)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-MeldD%C3%9CVHA2015rahmen

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Jubiläum (Geburtstag) Geburtstagsjubiläum Altersjubiläum

Letzte Aktualisierung: 12.06.2026