Beschreibung der Leistung
Ein Jubiläum ist die Feier eines besonderen Hochzeitstages oder Geburtstages, den Sie nach einer festgelegten Anzahl von Jahren feiern. Zu diesen Anlässen können Sie von einer öffentlichen Stelle geehrt werden.
Sie können zu Ihrem 90. sowie Ihrem 101. - 104. Geburtstag einen Glückwunschbrief des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin erhalten. Zu Ihrem 100., 105. und zu jedem folgenden Geburtstag, können Sie einen Glückwunschbrief des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin erhalten.
Zu diesen Jubiläen Ihrer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können Sie folgende Ehrung erhalten:
- 50 und 60 Jahre: Glückwunschschreiben des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin sowie Ehejubiläumsmedaille
- 65, 70, 75 Jahre: Glückwunschschreiben des Ersten Bürgermeisters beziehungsweise der Ersten Bürgermeisterin sowie des Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundespräsidentin
- 80 Jahre: Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten beziehungsweise der Bundespräsidentin