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Bürgerschaftskanzlei, Eingabendienst, Härtefallkommission, Eingabenbüro

Eingabendienst der Bürgerschaft

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Informationen

Benötigte Unterlagen

Eingaben müssen schriftlich gestellt werden und Absender und Unterschrift enthalten. Sie können auch ein Online-Formular verwenden. E-Mails sind nicht zulässig, weil sie keine Unterschrift enthalten. 

Zu Beachten

Der Eingabenausschuss überprüft Bitten an und Beschwerden über staatliche Stellen der Stadt Hamburg. Mit privaten Angelegenheiten befasst sich der Ausschuss nicht; hierfür sind ggf. die Gerichte zuständig. Auf Grund der staatlichen Gewaltenteilung kann der Eingabenausschuss gerichtliche Entscheidungen inhaltlich nicht prüfen. Eine Eingabe in ausländerrechtlichen Angelegenheiten kann von bestimmten Mitgliedern des Eingabenausschusses für eine Befassung in der Härtefallkommission vorgeschlagen werden.

Gebühren

Gebührenfrei

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Suchwörter: Petitionen Petitionsdienst der Bürgerschaft Eingabenausschuss der Bürgerschaft Petitionsausschuss der Bürgerschaft Beschwerde

Letzte Aktualisierung: 10.09.2024