Hamburg.deHamburg ServiceEingabe bei der Bürgerschaft machenEingabendienst, Härtefallkommission

Eingabendienst, Härtefallkommission

Eingabe bei der Bürgerschaft machen

Sie können sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen staatlichen Stellen und an die Volksvertretung wenden.

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Beschreibung der Leistung

Eine Eingabe ist eine Beschwerde oder eine Bitte. Als Bürgerin beziehungsweise Bürger haben Sie das Recht, sich entweder als Einzelperson oder in einer Gemeinschaft schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. So können Sie unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung geben. Der Eingabenausschuss der Bürgerschaft kümmert sich um diese Anliegen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie müssen die Eingabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Der Eingabenausschuss überprüft Bitten an und Beschwerden über staatliche Stellen der Stadt Hamburg. Mit privaten Angelegenheiten befasst sich der Ausschuss nicht; hierfür sind gegebenenfalls die Gerichte zuständig. Auf Grund der staatlichen Gewaltenteilung kann der Eingabenausschuss gerichtliche Entscheidungen inhaltlich nicht prüfen. Eine Eingabe in ausländerrechtlichen Angelegenheiten kann von bestimmten Mitgliedern des Eingabenausschusses für eine Befassung in der Härtefallkommission vorgeschlagen werden.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie tragen Ihr Anliegen bei der zuständigen Stelle vor.
    • Schriftlich per Online-Formular, Fax oder Briefpost
    • Mündlich in der Bürgersprechstunde
  • Die zuständige Stelle holt Stellungnahmen anderer an Ihrem Anliegen beteiligter Stellen ein.
  • Die zuständige Stelle trifft eine Entscheidung zu Ihrem Anliegen und teilt Ihnen diese mit.

Dauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Monaten rechnen.

Gebühren

Gebührenfrei

Rechtsbehelf

Klage

Rechtsgrundlage

Art. 17 Grundgesetz (GG)

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_17.html

Adresse und Kontakt

Eingabendienst, Härtefallkommission

Mo-Do 8-15, Fr 8-14 Uhr, an Sitzungstagen: 8-16 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 17.11.2025