Beschreibung der Leistung
Eine Eingabe ist eine Beschwerde oder eine Bitte. Als Bürgerin beziehungsweise Bürger haben Sie das Recht, sich entweder als Einzelperson oder in einer Gemeinschaft schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. So können Sie unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung geben. Der Eingabenausschuss der Bürgerschaft kümmert sich um diese Anliegen.