Beschreibung der Leistung
Bei der Leistungssachbearbeitung erfolgt die Erstellung und Bearbeitung von Anträgen auf Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.
Bei der Leistungssachbearbeitung erfolgt die Erstellung und Bearbeitung von Anträgen auf Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.
Antragsleistung, Feststellung Behinderung §99 SGB IX
Unterlagen werden per Post, E-Mail oder Fax eingereicht.
Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung!
ab dem 18. Lebensjahr möglich
telefonische Beratung ist möglich, Antragsprüfung
bis zu 2 Wochen bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen
keine
Widerspruch ist möglich gegen erteilte Bescheide.
Suchwörter: Hilfe für Suchtkranke Übernahme von Kosten für Suchtkranke Kostenübernahme für Suchtkranke Sucht, Eingliederungshilfe für Suchtkranke Sozialhilfe für Suchtkranke Eingliederungshilfe für Suchtkranke, Sozialhilferechtliche Sachbearbeitung
Letzte Aktualisierung: 08.10.2024