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Eingliederungshilfe für Suchtkranke, Leistungssachbearbeitung

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Eingliederungshilfe für Suchtkranke, Leistungssachbearbeitung
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Beschreibung der Leistung

Bei der Leistungssachbearbeitung erfolgt die Erstellung und Bearbeitung von Anträgen auf Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.

 

Informationen

Voraussetzungen

Antragsleistung, Feststellung Behinderung §99 SGB IX

Benötigte Unterlagen

Unterlagen werden per Post, E-Mail oder Fax eingereicht.

Zu Beachten

Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung!

Fristen

ab dem 18. Lebensjahr möglich

Verfahrensablauf

telefonische Beratung ist möglich, Antragsprüfung

Dauer

bis zu 2 Wochen bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch ist möglich gegen erteilte Bescheide.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 08.10.2024