Voraussetzungen
- Sie möchten sich als Unternehmen aus Industrie oder Gewerbe zur Entsorgung gefährlicher Abfälle beraten lassen.
- Sie möchten sich als kommunale Stelle zur Entsorgung gefährlicher Abfälle beraten lassen.
- Sie möchten sich als Privatperson zur Entsorgung gefährlicher Abfälle beraten lassen.
Benötigte Unterlagen
Zu Beachten
Als Unternehmen aus Industrie und Gewerbe können Sie Unterstützung bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle, die in der Produktion oder bei der Wartung anfallen, erhalten.
Als kommunale Stelle können Sie zum Beispiel Beratung bei der Organisation von Sammelstellen oder Sonderabfallsammlungen erhalten.
Als Privatperson können Sie Informationen über die korrekte Entsorgung gefährlicher Abfälle, zum Beispiel bei kommunalen Wertstoffhöfen erhalten.
Inhalte der Beratung können beispielsweise sein:
- Identifikation und Klassifikation
- Unterstützung bei der korrekten Einstufung von Abfällen als gefährlich
- Anwendung der Kriterien aus dem Abfallverzeichnis (AVV/EAV) und Gefahrgutrecht.
- Lagerung und Transport
- Beratung zu den gesetzlichen Anforderungen für die Lagerung, zum Beispiel Sicherheitsvorschriften und Kennzeichnungspflichten
- Unterstützung bei der Organisation des Transports, zum Beispiel nach den ADR-Vorschriften (Gefahrgutrecht)
- Auswahl eines Entsorgungswegs
- Empfehlungen zu zertifizierten Entsorgungsunternehmen und speziellen Entsorgungseinrichtungen
- Beratung zu Verwertungsoptionen, wie Recycling oder energetische Verwertung, sofern möglich
- Dokumentation
- Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Nachweise, wie Begleitscheine, Entsorgungsnachweise oder Registerpflichten
- Einführung von digitalen Nachweisverfahren, zum Beispiel im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV)
- Abfallvermeidung
- Vorschläge zur Minimierung gefährlicher Abfälle durch Prozessoptimierung oder Substitution gefährlicher Stoffe.
Fristen
keine